Nach
Beratung ergeht folgender Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Maßnahmen gemäß der modifizierten Prioritätenliste zum Förderprogramm
Gute Schule 2020 zunächst nur für das Jahr 2018 umzusetzen, wobei die Freigabe
der EDV-Ausstattung der Schulen erfolgen soll, nachdem das Medien-Konzept vom
Gemeinderat beschlossen worden ist. Ergänzend kommt hinzu, dass die
Einrichtungsgegenstände für 2019 für die AFG in 2018 veranschlagt werden
sollen. Die Mittel für die Sanierung der Toilettenanlagen sollen komplett für
2018 veranschlagt werden.
Die
Verwaltungsvorlage 103/2017 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 16.11.2017 TOP 12
Ausschuss für
Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 21.11.2017 TOP 8
Haupt- und
Finanzausschuss vom 29.11.2017 TOP 13
Es wird über die Beschlussempfehlung laut Haupt- und Finanzausschuss vom 29.11.2017 abgestimmt;
Abstimmungsergebnis: