Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfuhr von Klärschlamm und
häuslichem Abwasser (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 102/2017) und beschließt
nach Beratung die Satzung zur 8. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über
die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde
Havixbeck vom 05.05.1994 (Anlage 2):
Satzung
vom 11.12.2017
zur 8. Änderung der
Gebührensatzung
zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen(GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.1994 S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW. S.
966), der §§ 43 ff., 46 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995
(GV.NRW.1995 S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.07.2016 (GV.NRW. S.
559) , der §§ 1, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW.1969. S. 712), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.12.2016 (GV.NRW. S. 1150) und des
§ 10 der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im
Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994 (Amtsbl. Gem. Havixbeck 1994, S.
46 - 52), hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 07.12.2017
folgende 8. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck beschlossen:
Artikel I
Die Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungs-
anlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994 (Amtsbl. Gem. Havixbeck
1994, S. 53/54) in der Fassung der 7. Änderung vom 15.12.2015 wird wie folgt
geändert:
§ 1 erhält folgende Neufassung:
§ 1
(1) Die nach § 10 der Satzung über
die Entsorgung von Grundstücksentwässerungs-anlagen der Gemeinde Havixbeck zu
entrichtenden Gebühren für die Entleerung der Anlagen betragen
a) 18,21 € je m³ für abgefahrenen
Klärschlamm aus Kleinkläranlagen zuzüglich einer
Anfahrpauschale von 77,35 €
b) 12,26 € je m³ für selbst
angelieferten Klärschlamm
c) 7,46 € je m³ für abgefahrenes
häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben
zuzüglich einer Anfahrpauschale von 77,35 €
d) 1,51 € je m³ für selbst angeliefertes
häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben.
(2) Für eine vergebliche Anfahrt,
welche der Grundstückseigentümer zu vertreten hat, beträgt die Gebühr
77,35 €.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Die
Verwaltungsvorlage 102/2017 liegt vor.
Ausschuss für
Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 16.11.2017 TOP 11
Haupt- und
Finanzausschuss vom 29.11.2017 TOP 16
Abstimmungsergebnis: