Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfuhr von Klärschlamm und häuslichem Abwasser (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 102/2017) und beschließt nach Beratung die Satzung zur 8. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994 (Anlage 2):

 

 

Satzung

vom 11.12.2017

zur 8. Änderung der Gebührensatzung

zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.1994 S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 966), der §§ 43 ff., 46 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV.NRW.1995 S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.07.2016 (GV.NRW. S. 559) , der §§ 1, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW.1969. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.12.2016 (GV.NRW. S. 1150) und des § 10 der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994 (Amtsbl. Gem. Havixbeck 1994, S. 46 - 52), hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 07.12.2017 folgende 8. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck beschlossen:

 

 

Artikel I

Die Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungs-
anlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994 (Amtsbl. Gem. Havixbeck 1994, S. 53/54) in der Fassung der 7. Änderung vom 15.12.2015 wird wie folgt geändert:

 

§ 1 erhält folgende Neufassung:

§ 1

(1)   Die nach § 10 der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungs-anlagen der Gemeinde Havixbeck zu entrichtenden Gebühren für die Entleerung der Anlagen betragen

a)    18,21 € je m³ für abgefahrenen Klärschlamm aus Kleinkläranlagen zuzüglich einer
Anfahrpauschale von 77,35 €

b)    12,26 € je m³ für selbst angelieferten Klärschlamm

c)    7,46 € je m³ für abgefahrenes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben
zuzüglich einer Anfahrpauschale von 77,35 €

d)    1,51 € je m³ für selbst angeliefertes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben.

(2)   Für eine vergebliche Anfahrt, welche der Grundstückseigentümer zu vertreten hat,           beträgt die Gebühr  77,35 €.

 

Artikel II

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 102/2017 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 16.11.2017 TOP 11

Haupt- und Finanzausschuss vom 29.11.2017 TOP 16

 

 


Abstimmungsergebnis: