Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr
2018 und beschließt nach Beratung die 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck (entsprechend Anlage 2 zur
Verwaltungsvorlage 101/2017). Die kalkulierten Ansätze der
Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2018 zu
übernehmen.
Die
Verwaltungsvorlage 101/2017 liegt vor.
Ausschuss für
Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 TOP 10
Haupt- und
Finanzausschuss vom 29.11.2017 TOP 15
Es wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 101/2017 abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: