Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 14.09.2017 die in der Anlage zur Verwaltungsvorlage Nr. 093/2017 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck:

 

S a t z u n g

 

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck

vom

 

 

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.7.1994 (GV. NW. S. 666), in der zur Zeit geltenden Fassung und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712), in der zur Zeit geltenden Fassung sowie des § 21 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Havixbeck  vom 16.12.2010

hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung vom 07.12.2017

 

die folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Der § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck vom 6.12.1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 09.12.2016 (Amtsblatt Nr. 11 der Gemeinde Havixbeck vom 13.12.2016), wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 1

 

Die jährliche Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung der Gemeinde Havixbeck richtet sich nach der jeweiligen Zahl der Abfallgefäße für Restmüll, Bioabfälle und Papier.

Die Gebühren nach § 2 dieser Satzung bleiben hiervon unberührt.

 

Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich:

a) 60 l Restmüll

112,32 €

b) 80 l Restmüll

130,08 €

c) 120 l Restmüll

165,84 €

d) 240 l Restmüll

272,76 €

e) 1.100 l Restmüll

2.020,80 €

f) 120 l Biomüll ohne Filter

80,28 €

g) 120 l Biomüll mit Filter

86,04 €

h) 240 l Biomüll ohne Filter

130,44 €

i) 240 l Biomüll mit Filter

136,22 €

j) 240 l Papiermüll

20,88 €

 

Die vorstehenden Benutzungsgebühren können halbiert werden, wenn einem Antrag auf gemeinsame Bereitstellung i.S.d. § 11 (2) der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Havixbeck entsprochen worden ist.

 

 

§ 2

1.    Die Gebühr für den Erwerb eines Bioabfallsackes beträgt 2 Euro/Stück. Die Gebühr für den Erwerb eines Restmüllsackes beträgt 3 Euro/Stück.

2.    Die Gebühr für den Austausch von einem vorhandenen Abfallgefäß gegen ein Abfallgefäß anderer Größe (Volumenänderung) beträgt 12,78 Euro.

 

Artikel II

 

Diese Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck tritt am 01.01.2018 in Kraft.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 093/2017 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 TOP 9

Haupt- und Finanzausschuss vom 29.11.2017 TOP 14

 

Anm. der Schriftführerin:

Herr Hense befindet sich nicht im Sitzungssaal und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

 


Abstimmungsergebnis: