Nach
Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation
vom 14.09.2017 die in der Anlage zur Verwaltungsvorlage Nr. 093/2017 beigefügte
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die
Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck:
S a t z u n g
zur Änderung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck
vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung vom 07.12.2017
die folgende
Satzung beschlossen:
Artikel I
Der § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck vom
§ 1
Die jährliche Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung
der Gemeinde Havixbeck richtet sich nach der jeweiligen Zahl der Abfallgefäße
für Restmüll, Bioabfälle und Papier.
Die Gebühren
nach § 2 dieser Satzung bleiben hiervon unberührt.
Die Benutzungsgebühr
beträgt jährlich:
a) 60 l
Restmüll |
112,32 € |
b) 80 l
Restmüll |
130,08 € |
c) 120 l
Restmüll |
165,84 € |
d) 240 l
Restmüll |
272,76 € |
e) 1.100 l
Restmüll |
2.020,80 € |
f) 120 l
Biomüll ohne Filter |
80,28 € |
g) 120 l
Biomüll mit Filter |
86,04 € |
h) 240 l
Biomüll ohne Filter |
130,44 € |
i) 240 l
Biomüll mit Filter |
136,22 € |
j) 240 l
Papiermüll |
20,88 € |
Die vorstehenden Benutzungsgebühren können halbiert werden, wenn einem
Antrag auf gemeinsame Bereitstellung i.S.d. § 11 (2) der Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Havixbeck entsprochen worden ist.
§ 2
1. Die Gebühr für den Erwerb eines Bioabfallsackes
beträgt 2 Euro/Stück. Die Gebühr für den Erwerb eines Restmüllsackes beträgt 3
Euro/Stück.
2. Die Gebühr für den Austausch von einem vorhandenen
Abfallgefäß gegen ein Abfallgefäß anderer Größe (Volumenänderung) beträgt 12,78
Euro.
Artikel II
Diese Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck tritt am 01.01.2018
in Kraft.
Die
Verwaltungsvorlage 093/2017 liegt vor.
Ausschuss für
Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 TOP 9
Haupt- und
Finanzausschuss vom 29.11.2017 TOP 14
Anm. der Schriftführerin:
Herr Hense befindet sich nicht im
Sitzungssaal und nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis: