Sitzung: 29.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 100/2017
Der
Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt, für die Sanierung der Rundlaufbahn inkl. Nebenanlagen die
finanziellen Mittel in Höhe von 325.000,00 € unter dem Produkt 0802,
Sportstätten, bereitzustellen, vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen.
Die
Verwaltungsvorlage 100/2017 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 16.11.2017 TOP 10
Herr Webering
regt an, verwaltungsseitig zu prüfen, ob für die Sanierung der Rundlaufbahn
Fördermittel generiert werden können. Als Beispiel nennt er die NRW-Bank.
Da im Bau-
und Verkehrsausschuss am 16.11.2017 nicht geklärt worden sei, von wem und wie
die Laufbahn zukünftig gepflegt werden soll, bittet Herr Spüntrup um Vorlage
eines Pflegeplanes der Laufbahn in der Ratssitzung am 07.12.2017. Herr
Gromöller erläutert, dass bereits in der Sitzung des Bau- und
Verkehrsausschusses am 16.11.2017 die Notwendigkeit der Pflege durch Herrn
Wientges erkannt worden sei. Die Pflege werde vom Bauhof durchgeführt werden.
Weiterhin sollte geprüft werden, ob sich der Verein Schwarz-Weiß-Havixbeck als
Hauptnutzer der Sportanlage einbringen kann.
Man einigt
sich darauf, dass die soeben protokollierte Beantwortung von Herrn Gromöller
ausreichend ist und kein Pflegeplan im Rat vorgestellt werden soll.
Die Anregung
von Frau Schäpers, sich mit der Stadt Billerbeck in Verbindung zu setzen, die
nach ihren Informationen ein ähnliches Projekt verfolgt, um Synergieeffekte bei
der Ausschreibung zur Sanierung der Rundlaufbahn zu schaffen, wird von Herrn
Gromöller aufgenommen.
Herr Messing
fragt nach der Abschreibungsfrist für die sanierte Rundlaufbahn. Die
Beantwortung hierzu soll im Protokoll erfolgen:
Nachtrag der Verwaltung:
Die Kampfbahn C ist von 1992 und hat
lt. NKF eine Nutzungsdauer von 25 Jahren.
In unserer Anlagenbuchhaltung wurde
sie zum 31.12.2016 komplett abgeschrieben.
Damit ist die sanierte Laufbahn mit 0
Jahren Abschreibung versehen.
Die Sanierung hätte allerdings auch
keinen Einfluss auf Höhe oder Länge Abschreibungsdauer gehabt.
Es ist einfach Unterhaltungsaufwand im
Jahr der Durchführung.
Sodann wird über die Beschlussempfehlung laut Bau- und Verkehrsausschuss vom 16.11.2017 abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: