Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen gemäß der modifizierten Prioritätenliste zum Förderprogramm Gute Schule 2020 für die Jahre 2018 und folgende umzusetzen, wobei die Freigabe der EDV-Ausstattung der Schulen erfolgen soll, nachdem das Medien-Konzept vom Gemeinderat beschlossen worden ist. Ergänzend kommt hinzu, dass die Einrichtungsgegenstände für 2019 für die AFG in 2018 veranschlagt werden sollen. Die Mittel für die Sanierung der Toilettenanlagen sollen komplett für 2018 veranschlagt werden.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 103/2017 liegt vor.

 

Herr Gromöller erläutert, dass heute (16.11.2017) ein Gespräch mit der NRW-Bank geführt worden sei. Hierbei sei verdeutlicht worden, dass die Beträge aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 bis Ende 2020 abgerufen werden müssen, wobei der Kredit mit 0% verzinst werde. Bei der Verteilung der Mittel auf einzelne Maßnahmen sei man jedoch flexibel. Es bestehe die Möglichkeit bei Bedarf einzelne Kosten auf andere Maßnahmen zukünftig umzuverteilen.

 

Herr Albrecht spricht sich dafür aus, die Maßnahmen Einrichtung EDV AFG und Einrichtung EDV Grundschule aus der Prioritätenliste rauszunehmen und heute nicht darüber zu beschließen. Hierzu müsse noch ein Medien-Konzept mit Kostenaufführung vorgelegt werden. Des Weiteren plädiert er dafür, die Maßnahme Sanierung Toiletten Grundschule bereits in 2018 durchzuführen. Herr Wientges ergänzt, dass die Maßnahme Einrichtung Möbel AFG von 2019 nach 2018 veranschlagt werden sollen.

 

 

Sodann wird über den in der Sitzung erarbeiteten Beschlussvorschlag abgestimmt:


Abstimmungsergebnis: