Sitzung: 21.11.2017 Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 110/2017
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck
nimmt die als Anlagen 1-4 beigefügten Dokumente zur „anlassbezogenen
Schulentwicklungsplanung“ zur Kenntnis.
Dies sind im Einzelnen:
1.1
der Entwurf zur „anlassbezogenen
Schulentwicklungsplanung“ des Beratungsbüros Thomaßen Consult in der Fassung
vom 19.10.2017 mit denen u.a. in der Planung dargestellten SchülerInnenzahlprognosen
vom Schuljahr 2017/18 bis zum Schuljahr 2023/24. (Anlage 1, ist im
Ratsinformationssystem bereitgestellt)
1.2
die Stellungnahmen der nachfolgend
aufgeführten Schulträgerinnen im Zusammenhang mit der Beteiligung der
Umlandkommunen im Sinne des § 80 Schulgesetz NRW (SchulG). (Anlagen 2 a-e)
a)
Senden, Schreiben vom 07.11.2017
b)
Dülmen, Schreiben vom 08.11.2017
c)
Stadt Coesfeld, Schreiben vom 14.11.2017
d)
Zweckverband Legden Rosendahl vom 21.11.2017
e)
Gemeinde Nottuln vom 13.11.2017
1.3
die Bewertungsvorschläge der
Verwaltung zu den von den Nachbarkommunen eingegangenen Stellungnahmen. (Anlage
3)
1.4
die Stellungnahme der Schulkonferenz
der Anne-Frank-Gesamtschule.
Hinweis:
diese Stellungnahme kann erst zum Ratsbeschluss am 07.12.2017 vorlegt werden,
da die maßgebliche Schulkonferenz am 30.11.2017 stattfinden wird.
2. Der Rat der Gemeinde Havixbeck
beschließt nach erfolgter Abwägung die als Anlage 1 beigefügte „anlassbezogene
Schulentwicklungsplanung“.
3. Auf der Grundlage der gemäß Ziffer
2. beschlossenen anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung beschließt der Rat
der Gemeinde Havixbeck folgendes:
3.1
Die Gemeinde Havixbeck errichtet zum Schuljahr
2018/2019 einen jahrgangsweise aufbauenden Teilstandort der
Anne-Frank-Gesamtschule in der Stadt Billerbeck in der Sekundarstufe I mit zwei
Klassen je Jahrgangsstufe bis zum Jahrgang 10.
Damit wird die Anne-Frank-Gesamtschule
mit dem Schuljahr 2018/2019 in der Sekundarstufe I sechszügig und nicht mehr,
wie bisher vierzügig sein.
Der Teilstandort wird ab
dem Schuljahr 2018/2019 eine eigenständige Adresse in Billerbeck haben.
Die Oberstufe mit der
Sekundarstufe II verbleibt am Hauptstandort in der Gemeinde Havixbeck.
Die
Verwaltungsvorlage 110/2017 liegt vor.
Zu diesem
Tagesordnungspunkt werden folgende 3 Unterlagen als Tischvorlagen verteilt:
- Bewertungsvorschläge zu den
eingegangenen Stellungnahmen der umliegenden Kommunen (Anlage 3 der VV
110/2017)
- Stellungnahme des Zweckverbandes
Legden Rosendahl (Anlage 2d der VV 110/2017)
- Hinweis der Stadt Dülmen (Anlage 2b
der VV 110/2017).
Diese sind im
Ratsinformationssystem (nur online) als Anlagen
4, 5 und 6 zum Protokoll
eingestellt.
Frau Böcker
geht auf die Bewertungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen der
umliegenden Kommunen eingehend ein.
Frau Schäpers
bedankt sich bei Frau Böcker für die sehr gut vorbereiteten Unterlagen.
Herr Dr.
Habbel erklärt, dass am 30.11.2017 die Schulkonferenz stattfinden werde. Am
01.12.2017 werde Herr Gromöller hierzu eine Stellungnahme erhalten, die dann
durch die Verwaltung an die Ratsmitglieder weitergeleitet werden soll.
Herr Webering
macht darauf aufmerksam, dass in der heutigen Sitzung die Beschlussempfehlung
über den Punkt 3.2 des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage 110/2017
zurückgestellt werden soll. Die Stellungnahme der Gemeinde Rosendahl hingegen
wird in die Beschlussempfehlung aufgenommen.
Sodann
erfolgt die Abstimmung über folgende Beschlussempfehlung:
Abstimmungsergebnis: