Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die als Anlagen 1-4 beigefügten Dokumente zur „anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung“ zur Kenntnis.

 

Dies sind im Einzelnen:

 

1.1          der Entwurf zur „anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung“ des Beratungsbüros Thomaßen Consult in der Fassung vom 19.10.2017 mit denen u.a. in der Planung dargestellten SchülerInnenzahlprognosen vom Schuljahr 2017/18 bis zum Schuljahr 2023/24. (Anlage 1, ist im Ratsinformationssystem bereitgestellt)

 

1.2          die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Schulträgerinnen im Zusammenhang mit der Beteiligung der Umlandkommunen im Sinne des § 80 Schulgesetz NRW (SchulG). (Anlagen 2 a-e)

 

            a) Senden, Schreiben vom 07.11.2017

            b) Dülmen, Schreiben vom 08.11.2017

            c) Stadt Coesfeld, Schreiben vom 14.11.2017

            d) Zweckverband Legden Rosendahl vom 21.11.2017

            e) Gemeinde Nottuln vom 13.11.2017

 

 

 

1.3          die Bewertungsvorschläge der Verwaltung zu den von den Nachbarkommunen eingegangenen Stellungnahmen. (Anlage 3)

 

1.4          die Stellungnahme der Schulkonferenz der Anne-Frank-Gesamtschule.

Hinweis: diese Stellungnahme kann erst zum Ratsbeschluss am 07.12.2017 vorlegt werden, da die maßgebliche Schulkonferenz am 30.11.2017 stattfinden wird.

 

2. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt nach erfolgter Abwägung die als Anlage 1 beigefügte „anlassbezogene Schulentwicklungsplanung“.

 

3. Auf der Grundlage der gemäß Ziffer 2. beschlossenen anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck folgendes:

 

 

3.1        Die Gemeinde Havixbeck errichtet zum Schuljahr 2018/2019 einen jahrgangsweise aufbauenden Teilstandort der Anne-Frank-Gesamtschule in der Stadt Billerbeck in der Sekundarstufe I mit zwei Klassen je Jahrgangsstufe bis zum Jahrgang 10.

 

 

Damit wird die Anne-Frank-Gesamtschule mit dem Schuljahr 2018/2019 in der Sekundarstufe I sechszügig und nicht mehr, wie bisher vierzügig sein.

 

Der Teilstandort wird ab dem Schuljahr 2018/2019 eine eigenständige Adresse in Billerbeck haben.

 

Die Oberstufe mit der Sekundarstufe II verbleibt am Hauptstandort in der Gemeinde Havixbeck.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 110/2017 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt werden folgende 3 Unterlagen als Tischvorlagen verteilt:

-       Bewertungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen der umliegenden Kommunen (Anlage 3 der VV 110/2017)

-       Stellungnahme des Zweckverbandes Legden Rosendahl (Anlage 2d der VV 110/2017)

-       Hinweis der Stadt Dülmen (Anlage 2b der VV 110/2017).

 

Diese sind im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlagen 4, 5 und 6 zum Protokoll eingestellt.

 

Frau Böcker geht auf die Bewertungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen der umliegenden Kommunen eingehend ein.

Frau Schäpers bedankt sich bei Frau Böcker für die sehr gut vorbereiteten Unterlagen.

 

 

 

Herr Dr. Habbel erklärt, dass am 30.11.2017 die Schulkonferenz stattfinden werde. Am 01.12.2017 werde Herr Gromöller hierzu eine Stellungnahme erhalten, die dann durch die Verwaltung an die Ratsmitglieder weitergeleitet werden soll.

 

Herr Webering macht darauf aufmerksam, dass in der heutigen Sitzung die Beschlussempfehlung über den Punkt 3.2 des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage 110/2017 zurückgestellt werden soll. Die Stellungnahme der Gemeinde Rosendahl hingegen wird in die Beschlussempfehlung aufgenommen.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über folgende Beschlussempfehlung:

 


Abstimmungsergebnis: