Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die dem Protokoll des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 als Anlage 4 beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für den Friedhof Havixbeck.

 


Die Verwaltungsvorlage 108/2017 liegt vor.

 

Frau Böse verweist darauf, dass auf Seite 2 des Satzungsentwurfes (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage 108/2017) unter Punkt 5 der Nutzungsgebühr für  Wahlgrabstellen nicht 106, 87 €, sondern 53,44 € betragen müsse, weil hierdurch nur 1 Stelle erfasst sei.

 

Die CDU und die SPD-Fraktion unterstützen die vorliegende Verwaltungsvorlage. Nach Klärung von Detailfragen bittet Herr Hense die Verwaltung, die Beträge zu runden. Dies wird zugesichert.

 

Die überarbeitete Fassung der Satzung ist diesem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

Herrn Eikmeyer fehlen die Grundlagen für die in der Verwaltungsvorlage zugrundeliegende Gebührenkalkulation. Er vermisst die einzelnen Vorschläge, die von den Fraktionen im Vorfeld vorgelegt wurden. Hierdurch sei keine Transparenz für die Gebührenermittlung gewährleistet.

 

Da politisch eine Anwendung des Kölner Modells und eine deutliche Erhöhung der Gebühren nicht erwünscht sei, seien laut Frau Böse die aktuellen Gebührensätze um 50% für Urnengräber und 20% für Erdbeisetzungen erhöht worden, um so eine noch akzeptierbare, aber gleichwohl die Grabgröße entsprechend der Nutzungsintensität der Infrastruktur des Friedhofes zu berücksichtigen. Zusätzlich zu diesen Erhöhungen werden zukünftig separate Gebühren für die Nutzung der Friedhofshalle sowie der Kühlzellen berechnet.

 

Herr Hense ergänzt, dass mit diesen Sätzen die Gemeinde Havixbeck in etwa im Mittel der Gebührensätze der Umlandgemeinden liege.

 

Die Anfrage von Herrn Eikmeyer, welche Gesamtersparnis für den Gemeindehaushalt diese vorgeschlagene Gebührenanhebung habe, kann in der Sitzung nicht beantwortet werden. Die Antwort wird im Protokoll zugesichert.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Auf der Grundlage der Bestattungsfälle des Jahres 2016 errechnet sich insgesamt eine Mehreinnahme durch die Erhöhung der Bestattungsgebühren von 30.000 €, die jedoch ergebnisrelevant aufgelöst (verteilt auf 25 Jahre) eine jährliche Verbesserung des Ergebnisses im Produkt Friedhofs- und Bestattungswesen von 1.200 € ergibt. Durch die zusätzliche separate Erhebung der Gebühren für Friedhofshallen- und Kühlzellennutzung kann mit einer Verbesserung des Ergebnisses von rd. 27.000 € jährlich gerechnet werden.

 

Herrn Eikmeyer fehlen die Vorschläge der einzelnen Fraktionen zur Gebührenerhebung. Frau Böse erklärt, dass der Verwaltung schriftliche Vorschläge nur von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgebracht worden seien. Diese sollen im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage 5 zum Protokoll eingestellt werden.

 

 

Außerdem sichert Frau Böse Vergleichsrechnungen für einige Grabarten zu, damit die Veränderungen transparenter werden.

 

Nachtrag der Verwaltung:

 

Gebühren heute                                          Gebühren nach der Änderung

 

Reihengrab (Erdbeisetzung)

1.013 €                                                           1.216 € zuzügl. 193 € (Friedhofshalle) und 123 €

                                                                       für Kühlzellennutzung f. 3 Tage = 1.532 €

 

Urnenreihengrab

547 €                                                              821 € zuzügl 193 € und 123 € =  1.137 €

 

Wahlgrab (Erdbeisetzung 2 Stellen)            

2.226,50 €                                                      2.672 € zuzügl. 193 € und 123 € = 2.988 €

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag:

 

 


Abstimmungsergebnis: