Sitzung: 15.11.2017 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 093/2017
Der
Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation
vom 14.09.2017 die in der Anlage zur Verwaltungsvorlage Nr. 093/2017 beigefügte
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die
Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage).
Die
Verwaltungsvorlage 093/2017 liegt vor.
Herr Eikmeyer
geht auf Seite 5 der Verwaltungsvorlage 093/2017 ein und fragt, wie sich die
Kostenreduzierung der Gebühr für Biomüllgefäße im Vergleich zum Vorjahr
zusammenstellt.
Die Antwort
hierzu wird im Protokoll zugesichert.
Nachtrag der Verwaltung:
Wie in der
Verwaltungsvorlage Nr. 093/2017, Seite 4, 2. Ermittlung der Gebührensätze,
Unterpunkt Grundgebühr ausgeführt, sind die Behälteränderungsdienste (Umtausche
bzw. zusätzliche Auslieferung / Abholung von Gefäßen) für die Biotonnen
gegenüber den Vorjahren gestiegen. Das hängt u.a. damit zusammen, dass die
Gebührenzahler das Biotonnenvolumen der Wachstumszeit anpassen und in den
wachstumsarmen Monaten Gebühren einsparen möchten. Im Prinzip ist dieses
Verhalten durchaus nachvollziehbar und verständlich.
Die Vorhaltekosten der
öffentlichen Abfallentsorgung für Abfallberatung, fixe Unternehmerkosten für
die Vorhaltung von Fahrzeugen usw. fallen jedoch weiterhin an und zwar
unabhängig von der Tonnengröße.
Um diese Kosten zu
berücksichtigen, wurde in der Gebührenberechnung die Anhebung der Grundgebühr
von 25 auf 30 € (Erhöhung um 5 €) vorgeschlagen.
Die linear umzulegenden
Kosten werden somit beim Biomüll auf 0,0161 € (im Vorjahr 0,0180 €) reduziert.
Im Ergebnis führt das zur höheren Kostenreduzierung bei den 240 l Biogefäßen.
Hierauf wird
über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 093/2017 abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: