Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 14.09.2017 die in der Anlage zur Verwaltungsvorlage Nr. 093/2017 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage). 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 093/2017 liegt vor.

 

 

Herr Eikmeyer geht auf Seite 5 der Verwaltungsvorlage 093/2017 ein und fragt, wie sich die Kostenreduzierung der Gebühr für Biomüllgefäße im Vergleich zum Vorjahr zusammenstellt.

 

Die Antwort hierzu wird im Protokoll zugesichert.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Wie in der Verwaltungsvorlage Nr. 093/2017, Seite 4, 2. Ermittlung der Gebührensätze, Unterpunkt Grundgebühr ausgeführt, sind die Behälteränderungsdienste (Umtausche bzw. zusätzliche Auslieferung / Abholung von Gefäßen) für die Biotonnen gegenüber den Vorjahren gestiegen. Das hängt u.a. damit zusammen, dass die Gebührenzahler das Biotonnenvolumen der Wachstumszeit anpassen und in den wachstumsarmen Monaten Gebühren einsparen möchten. Im Prinzip ist dieses Verhalten durchaus nachvollziehbar und verständlich.

Die Vorhaltekosten der öffentlichen Abfallentsorgung für Abfallberatung, fixe Unternehmerkosten für die Vorhaltung von Fahrzeugen usw. fallen jedoch weiterhin an und zwar unabhängig von der Tonnengröße.

Um diese Kosten zu berücksichtigen, wurde in der Gebührenberechnung die Anhebung der Grundgebühr von 25 auf 30 € (Erhöhung um 5 €) vorgeschlagen.

Die linear umzulegenden Kosten werden somit beim Biomüll auf 0,0161 € (im Vorjahr 0,0180 €) reduziert. Im Ergebnis führt das zur höheren Kostenreduzierung bei den 240 l Biogefäßen.

 

 

Hierauf wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 093/2017 abgestimmt:

 


Abstimmungsergebnis: