Nach
Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
den vom Büro Thomaßen Consult im Grobentwurf in der Sondersitzung des
Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport am 17.10.2017 vorgestellten
und in der Sondersitzung des Rates in der Endfassung vorgelegten Entwurf zur
anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung im Zusammenhang mit der Bildung eines
Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck zur Kenntnis und
beschließt, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Nachbarkommunen gem. § 80
Abs. 4 Schulgesetz NRW durchzuführen.
Die
Verwaltungsvorlage 096/2017 liegt vor.
Ausschuss für
Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 17.10.2017 TOP 1
Zu diesem
Tagesordnungspunkt ist Herr Thomaßen vom Büro Thomaßen Consult eingeladen.
Anhand einer
Power-Point-Präsentation, welche im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage 9 zum Protokoll eingestellt ist,
stellt Herr Thomaßen den aktuellen Schulentwicklungsplan vor.
Er stellt
fest, dass ein Flächenbedarf von ca. 665 m² bei der Anne-Frank Gesamtschule
(AFG) ermittelt worden sei. Auf Anfrage von Herrn Webering, ob die
Geburtenraten und die Neubaugebiete im Bezug zum Raumbedarf eingerechnet worden
seien, bestätigt Herr Thomaßen dies. Er fasst zusammen, dass der aktuelle
Schulentwicklungsplan Funktionen für den Unterricht und verwaltungstechnische
Anforderungen berücksichtige. Den ermittelten Bedarf sieht er als Gutachter als
notwendig an.
Herr Gromöller bedankt sich bei Herrn Thomaßen und verabschiedet ihn. Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 096/2017
Abstimmungsergebnis: