Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den vom Büro Thomaßen Consult im Grobentwurf in der Sondersitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport am 17.10.2017 vorgestellten und in der Sondersitzung des Rates in der Endfassung vorgelegten Entwurf zur anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung im Zusammenhang mit der Bildung eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck zur Kenntnis und beschließt, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Nachbarkommunen gem. § 80 Abs. 4 Schulgesetz NRW durchzuführen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 096/2017 liegt vor.

Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 17.10.2017 TOP 1

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Thomaßen vom Büro Thomaßen Consult eingeladen.

 

Anhand einer Power-Point-Präsentation, welche im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage 9 zum Protokoll eingestellt ist, stellt Herr Thomaßen den aktuellen Schulentwicklungsplan vor.

 

Er stellt fest, dass ein Flächenbedarf von ca. 665 m² bei der Anne-Frank Gesamtschule (AFG) ermittelt worden sei. Auf Anfrage von Herrn Webering, ob die Geburtenraten und die Neubaugebiete im Bezug zum Raumbedarf eingerechnet worden seien, bestätigt Herr Thomaßen dies. Er fasst zusammen, dass der aktuelle Schulentwicklungsplan Funktionen für den Unterricht und verwaltungstechnische Anforderungen berücksichtige. Den ermittelten Bedarf sieht er als Gutachter als notwendig an.

 

Herr Gromöller bedankt sich bei Herrn Thomaßen und verabschiedet ihn. Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 096/2017


Abstimmungsergebnis: