Hiernach ergeht folgender Beschluss:

 

  1. Die geplante Stichstraße muss eine ausreichende Breite von 6,35m haben.
  2. Am Ende der Stichstraße muss ein Wendehammer platziert werden.
  3. Die Länge der Stichstraße muss optimiert werden.
  4. Der Gehweg soll eine Breite von 1,50m haben.

 


Die Verwaltungsvorlage 005/2012 liegt vor.

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 02.02.2012 unter TOP 11

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.02.2012 unter TOP 8

 

Im Haupt- und Finanzausschuss vom 15.02.2012 baten die Ausschussmitglieder um Angabe der Planungsmehrkosten. Hierzu teilt Herr Wientges mit, dass für die Änderung des Bebauungsplans Kosten in Höhe von 100 € anfallen. Weitere Angaben könne er z. Z. noch nicht machen. Ein Gespräch mit dem Planungsbüro zur Klärung stehe für den 06.03.2012 an. Die Lage der zusätzlichen Erschließung soll in Höhe des Schachtes R6 erfolgen, um eine Erhöhung der Strassengradiente zu vermeiden.

 

Auf Nachfrage, ob ein Baubeginn auch vor Änderung des Bebauungsplans rechtens sei, wird von der Verwaltung mitgeteilt, dass dieses grundsätzlich möglich sei, da für wesentliche Bereiche bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt.