Es ergeht nach
Beratung folgender Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 19.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ der Gemeinde
Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage
Nr. 003/2012 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
Darüber
hinaus beschließt der Gemeinderat die Baugrenzen des Flurstücks 962 in
nordöstlicher Richtung zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der
Verwaltungsvorlage Nr. 003/2012 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt
dargestellt sind.
Weiterhin
wird die 19. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als
Satzung beschlossen.
Die Verwaltungsvorlage 003/2012 liegt vor.
Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 02.02.2012 unter TOP 13