Es ergeht nach Beratung folgender Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 2.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 002/2012 als
Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
Darüber
hinaus beschließt der Gemeinderat die Baugrenzen der Flurstücke 59 und 63 in
westlicher Richtung um jeweils 6 m parallel zur Münsterstraße zu erweitern, und
zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 002/2012 als Anlage
2 a beigefügten Planausschnitt dargestellt sind. Die für den Änderungsbereich
im Bebauungsplan „Pieperfeld“ ausgewiesene „öffentliche Grünfläche“ wird
aufgehoben, wobei das in diesem Bereich festgesetzte Sichtdreieck erhalten
bleibt. Darüber hinaus wird zur Eingrünung des Plangebietes in diesem Bereich
einen private Grünfläche zwischen Baufeld und angrenzender öffentlicher
Verkehrsfläche festgesetzt, mit einem Durchmesser von 2m Breite und einer
Heckenbepflanzung aus einheimischen Gehölzen.
Ferner
wird die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ als Satzung
beschlossen.
Die Verwaltungsvorlage 002/2012 liegt vor.
Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 02.02.2012 unter TOP 12