Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Wohnraum zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und von obdachlosen Personen.


Die Verwaltungsvorlage 013/2012 liegt vor.

Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 07.02.2012 unter TOP 8

 

Seitens der Verwaltung werden folgende zusätzliche Informationen zur Verwaltungsvorlage 013/2012 gegeben:

 

Zur Zuordnung der Personalkosten zu den Gebäuden:

 

Die beiden Gebäude unterscheiden sich gravierend in der Größe der Nutzfläche, nicht jedoch in der Anzahl der genutzten Räume. Im Gebäude „Mergelkamp 30“ sind es 16 Räume, im Gebäude „Altenberger Straße 40“ sind es 21 Räume. Die Größe der einzelnen Räume wirkt sich auf die auszuführenden Arbeiten dabei nur am Rande aus. Die Ausstattung und Einrichtung eines großen Raumes ist ähnlich der eines kleineren. Der Aufwand für die Unterhaltung der Außenanlagen unterscheidet sich nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit nicht wesentlich.

 

Auch die Anzahl der untergebrachten Personen ist ähnlich hoch. Während im Gebäude „Mergelkamp 30“ zur Zeit der Kostenkalkulation 19 Personen untergebracht waren (2 Personen sind aktuell ausgezogen, mit entsprechenden Neuzuweisungen ist zu rechnen), waren im Gebäude „Altenberger Straße 40“ 24 Personen untergebracht.

 

Die Zeitanteile können schwanken, wenn sich die Benutzerstruktur ändert und unterschiedlichen Aufwand erfordert oder durchzuführende Ein- und Auszüge sich unterschiedlich stark auswirken. Die Zuordnung der Personalkosten zu den Gebäuden wurde nach Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung der Veränderungen, die sich im vergangenen Jahr ergeben haben (Aufgabe der Nutzung eines Übergangsheimes und steigende Zuweisung von ausländischen Flüchtlingen) ermittelt.

 

Es ist also festzustellen, dass trotz erheblicher Unterschiede, bezogen auf die Flächen, der zeitliche Personalaufwand für die beiden Häuser nicht erheblich variiert.

 

 

Leistungsbezug der Personen, die in den Übergangsheimen wohnen:

 

Zur Zeit der Kalkulation waren insgesamt 43 Personen untergebracht:

Davon haben 29 Personen Leistungen bezogen, 14 Personen haben keine Leistungen bezogen (aber eine Familie Wohngeld).

 

Hiernach entwickelt sich eine kurze Diskussion. Frau Schäpers fragt, ob in dem Gebäude „Altenberger Str. 40“ nur 24 Personen wohnen. Um Überprüfung möglichst bis zur Sitzung des Gemeinderates am 23.02.2012. wird gebeten.

 

Außerdem wird auf die Zustände der sanitären Anlagen im „Haus Wübken hingewiesen. Hier bestehe Handlungsbedarf.

 

Mehrere Ausschussmitglieder befürworten die Orientierung an der Gebührenkalkulation. Diese dürfe jedoch auf keinen Fall zu Lasten der sozial Schwächeren gehen. Es müsse gewährleistet sein, dass Menschen, die über einen Arbeitsplatz verfügen und in diesem Falle Miete zahlen müssen, nicht schlechter gestellt werden, als vor Erhalt des Arbeitsplatzes.