Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Die geplante Stichstraße muss eine ausreichende Breite von 6,35m haben.
  2. Am Ende der Straße muss ein Wendehammer platziert werden.
  3. Die Länge der Straße muss optimiert werden.
  4. Der Gehweg soll eine Breite von 1,50m haben.
  5. Bis zur Ratssitzung sollen die Planungsmehrkosten ausgewiesen werden.

Die Verwaltungsvorlage 005/2012 liegt vor.

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 02.02.2012 unter TOP 11

 

Herr Wientges stellt zunächst anhand eines Lageplanes den aktuellen Stand der Planungen vor.

 

Zwischenzeitlich wurden die im Bauausschuss vorgeschlagenen Änderungen bei den Planungen berücksichtigt. Da die Straße des bestehenden Gewerbegebiets sich noch in einem zufrieden stellenden Zustand befindet, solle diese, soweit wie möglich, unter Berücksichtigung der gewünschten Fahrbahnbreiten erhalten bleiben. Gleichwohl müsse aber noch eine Trasse für die Versorgungsträger, wie z. B. Strom, Gas, Wasser, Medienversorgung usw. gelegt werden. Diese wird eine Breite von ca. 1,5 m haben.

 

In der Sitzung des Bauausschusses wurde von den Ausschussmitgliedern vorgeschlagen, die Möglichkeit einer zusätzlichen Stichstraße im Bereich des östlichen Wendehammers zu planerisch zu erfassen. Herr Wientges erklärt, dass dieses in diesem Bereich nicht ohne weiteres umsetzbar sei. Dort sei, aufgrund der Geländetopografie, eine Erhöhung des Fahrbahnkörpers um 40-50 cm erforderlich, damit der Schmutzwasserkanal den Regenwasserkanal kreuzen kann. Dieses führe dazu, dass die zukünftigen Bauherren ihr Gelände entsprechend auffüllen müssten, was nicht gewollt sei. Südlich des Regenwasserschachtes R6 sei die Kreuzung des Schmutzwasserkanals ohne eine Geländeaufhöhung möglich, so dass hier der Regen- und Schmutzwasserkanal herausgelegt werden soll, um die Möglichkeit einer kleineren Parzellierung zu schaffen.

 

In der anschließenden Diskussion bezüglich der Übernahme der Mehrkosten durch die Umplanungen, gibt die Verwaltung an, dass die Kostenfrage noch geklärt werden müsse, die Verantwortung hätte das Planungsbüro allerdings schon anerkannt.

 

Ratsmitglied Brinkforth-Kemper regt an, einen Zeitplan mit konkreten Fertigstellungsdaten zu erstellen.

 

Herr Wientges teilt mit, dass im Rahmen der Ausschreibung sowohl der Baubeginn als auch der Fertigstellungstermin vorgegeben sind. Ein konkreter Bauzeitenplan wird umgehend nach der Vergabe der Baumaßnahme durch den Rat mit der ausführenden Baufirma erarbeitet. Die Fertigstellung der Erschließung sei für den Spätsommer geplant.

 

Von den Ausschussmitgliedern wird vorgeschlagen, über den Beschlussvorschlag aus dem Bauausschuss abzustimmen. Dieser solle jedoch den Zusatz erhalten, dass bis zur Ratssitzung die Planungsmehrkosten auszuweisen sind.