Sitzung: 02.02.2012 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Vom Kreistagsmitglied Herrn Terwort ist
angeregt worden, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus Hohenholte,
eine Querungshilfe auf dem stark frequentierten Abschnitt der Kreisstraße zu
schaffen.
Seitens des Kreises Coesfeld ist eine mit
der Straßenverkehrsbehörde abgestimmte Planung entwickelt worden. Aus Sicht des
Kreises Coesfeld ist eine Verlagerung der Querungsstelle aus dem unmittelbaren
Kreuzungsbereich aufgrund der Verkehrssicherheit zwingend geboten. Darum müsse
dann auch der Radweg an der K 51 verlängert werden.
Nach einer ersten Kostenermittlung fallen
für die Anlage der Querungshilfe Kosten in einer Größenordnung von 60.000,- EUR
an.
Bei Maßnahmen im Wege der Schulwegsicherung
gibt es einen Kreistagsbeschluss vom 26.02.1991:
„Die Kosten für die Durchführung von
Maßnahmen zur Schulwegsicherung und Geschwindigkeitsdämpfung in den
Ortsdurchfahrten an Kreisstraßen und für die Schaffung so genannter
Torsituationen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden zu 60% auf die Gemeinde
und zu 40 % auf den Kreis aufgeteilt.“
Diese Regelung trifft den vorliegenden
Sachverhalt nicht, soll aber analog, aufgrund der Schulwegsicherung, angewandt
werden.
Bei Anwendung dieser Regelung würden Kosten
in Höhe von 36.000,- EUR auf die Gemeinde Havixbeck zukommen.
Hinzuweisen bleibt, dass seitens der
Gemeinde Havixbeck ein Schülerfreistellungsverkehr zwischen Hohenholte und
Havixbeck existiert.
Aus diesem Grund sieht sich die Gemeinde
Havixbeck nicht in der Pflicht sich kostenmäßig an der Erstellung der
Querungshilfe zu beteiligen, zumal sie hierzu aus finanzieller Sicht nicht in
der Lage ist.
Grundsätzlich wird die Anlage einer
Querungshilfe im Bereich der K1 / K51 als sehr wichtig angesehen. Die
Gewährleistung der Verkehrssicherheit und damit die Kostentragung obliegt
jedoch alleine dem Kreis Coesfeld als Straßenbaulastträger.
Die
Verwaltung wird gebeten, bis zu den Haushaltsberatungen mit dem Kreis Coesfeld,
eine für die Gemeinde deutlich günstigere Kostenbeteiligung zu erzielen.
Ein Lageplan ist im Sitzungsprogramm Session
als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.