Vom Kreistagsmitglied Herrn Terwort ist angeregt worden, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus Hohenholte, eine Querungshilfe auf dem stark frequentierten Abschnitt der Kreisstraße zu schaffen.

 

Seitens des Kreises Coesfeld ist eine mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmte Planung entwickelt worden. Aus Sicht des Kreises Coesfeld ist eine Verlagerung der Querungsstelle aus dem unmittelbaren Kreuzungsbereich aufgrund der Verkehrssicherheit zwingend geboten. Darum müsse dann auch der Radweg an der K 51 verlängert werden.

 

Nach einer ersten Kostenermittlung fallen für die Anlage der Querungshilfe Kosten in einer Größenordnung von 60.000,- EUR an.

 

Bei Maßnahmen im Wege der Schulwegsicherung gibt es einen Kreistagsbeschluss vom 26.02.1991:

 

„Die Kosten für die Durchführung von Maßnahmen zur Schulwegsicherung und Geschwindigkeitsdämpfung in den Ortsdurchfahrten an Kreisstraßen und für die Schaffung so genannter Torsituationen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden zu 60% auf die Gemeinde und zu 40 % auf den Kreis aufgeteilt.“

 

Diese Regelung trifft den vorliegenden Sachverhalt nicht, soll aber analog, aufgrund der Schulwegsicherung, angewandt werden.

 

Bei Anwendung dieser Regelung würden Kosten in Höhe von 36.000,- EUR auf die Gemeinde Havixbeck zukommen.

 

Hinzuweisen bleibt, dass seitens der Gemeinde Havixbeck ein Schülerfreistellungsverkehr zwischen Hohenholte und Havixbeck existiert.

 

Aus diesem Grund sieht sich die Gemeinde Havixbeck nicht in der Pflicht sich kostenmäßig an der Erstellung der Querungshilfe zu beteiligen, zumal sie hierzu aus finanzieller Sicht nicht in der Lage ist.

 

Grundsätzlich wird die Anlage einer Querungshilfe im Bereich der K1 / K51 als sehr wichtig angesehen. Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und damit die Kostentragung obliegt jedoch alleine dem Kreis Coesfeld als Straßenbaulastträger.

 

 

Die Verwaltung wird gebeten, bis zu den Haushaltsberatungen mit dem Kreis Coesfeld, eine für die Gemeinde deutlich günstigere Kostenbeteiligung zu erzielen.

 

 

Ein Lageplan ist im Sitzungsprogramm Session als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.