Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, dass zur Klärung der Frage des Erhaltes von raumbedeutsamen Gehölzen im Bereich von öffentlichen Grün- bzw. Verkehrsflächen nach folgenden Grundsätzen zu verfahren ist:

 

Seitens der Verwaltung ist eine Liste von Bäumen zu erstellen, deren Entfernung von Anliegern, sonstigen Interessierten bzw. durch die Verwaltung selbst erbeten oder gefordert wird. Bäume sind dann raumbedeutsam, wenn sie einen Stammumfang von 70 cm (gemessen in 1 m über Geländeoberfläche) haben oder Bestandteil einer Allee sind.

Diese Liste ist einmal im Jahr, und zwar im Sommer, dem Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Damit die Gestaltung der Wohnquartiere langfristig erhalten bleiben kann und der Eingriff in die Bepflanzung zumindest teilweise ausgeglichen wird, sollen die entfernten Bäume durch kleinwüchsigere Gehölze ersetzt werden, die zudem noch eine schmale Kronenform haben (z. B. Säulenhainbuche, Zierapfel). Die Ersatzbäume sollen einen Stammumfang von 14/16 cm haben. Diejenigen, die von der Entfernung des Altbaumes profitieren, in der Regel sind das die Eigentümer der unmittelbar angrenzenden Flächen, haben die  Kosten für die Ersatzbepflanzung zu übernehmen, und zwar für das Ausfräsen der Stubbens des Altbaumes sowie das Pflanz- und Befestigungsmaterial. Die verbleibenden Kosten trägt die Gemeinde Havixbeck.

 

Nach einem Jahr soll geprüft werden, ob weiter nach diesem Verfahren gehandelt werden soll.


Die Verwaltungsvorlage 018/2012 liegt vor.

 

Nach kurzer Beratung, Zusicherung seitens der Verwaltung einer sorgfältigen Bearbeitung und dem Zusatz, dass nach einem Jahr geprüft werden solle, ob sich das Verfahren bewährt hat, wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt: