Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Die als Anlage 1 beiliegende Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Havixbeck (GeschO)  mit den in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.10.2017 erfolgten Änderungen zu den §§ 24 Niederschrift und 26 Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Zurückstellung des § 31 bis zur Ratssitzung am 12.10.2017 wird beschlossen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 085/2017 liegt vor.

 

Herr Hense bittet die Verwaltung, die Anregungen der einzelnen Fraktionen hinsichtlich der vorgesehenen Änderungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnungen in den zu erstellenden Verwaltungsvorlagen entsprechend zu berücksichtigen.

 

Den Ausschussmitgliedern ist es wichtig, dass die Fachberatung in den Fachausschüssen erfolgt. Um die politische Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat besser gewährleisten zu können, sollen die Bürger in den einzelnen Fachausschüssen die Möglichkeit erhalten, ihre Fragen und Bedenken vorlegen zu können.

 

Herr Hense geht auf den § 24 Niederschrift Ziffer (6) des Entwurfes der Geschäftsordnung ein und spricht sich gegen die Möglichkeit der Nutzung von Tonbandmitschnitten der Sitzungen aus. Er stellt den Antrag, die bisherige Fassung zu diesem Punkt beizubehalten.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja: 9: Nein: 2; Enthaltungen: 1.

 

Hierauf stellt Herr Hense den Antrag den unter der Nummer (2) aufgeführten Satz des § 25 Unterrichtung der Öffentlichkeit zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen 1.

 

Herr Wardenga bezieht sich auf den § 31 Datenverarbeitung. Er bittet die Verwaltung bis zur Ratssitzung zu prüfen, ob die Vernichtung bzw. Löschung von vertraulichen Daten nach dem Ausscheiden der Ratsmitglieder aus der Gemeindetätigkeit verpflichtend sei.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag:

 


Abstimmungsergebnis: