Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Kalkulation der Friedhofsgebühren in der Fassung vom 13.09.2017 zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage und auf Basis der Rückmeldungen der Fraktionen bis Mitte Oktober 2017 für die nächste Sitzungsfolge die entsprechende Gebührensatzung für das Jahr 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 078/2017 liegt vor.

 

Herr Hense kann nachvollziehen, dass die Defizite in Höhe von ca. 120.000 € jährlich eine Anpassung der Friedhofsgebühren erfordere. Jedoch gibt er zu bedenken, dass die in der Verwaltungsvorlage aufgeführten Ansätze zu hoch seien. In allen umliegenden Kommunen seien diese niedriger, sogar in Münster.

 

Frau Böse erläutert, dass die hohen Kosten für den Havixbecker Friedhof zu einem großen Teil den Friedhofsunterhaltungskosten geschuldet seien. Hierdurch werde eine hohe Qualität des Friedhofes erreicht, welche nicht nur den Friedhofsnutzern, sondern auch der Allgemeinheit diene.

 

 

Da die Ausschussmitglieder sich über das Ziel, das Defizit im Haushaltsplan zu verringern, einig sind, bittet Frau Böse um Vorschläge und evtl. Prüfaufträge aus den Fraktionen bis Mitte Oktober, damit seitens der Verwaltung eine akzeptable Gebührenkalkulation als Grundlage für eine Gebührensatzung erstellt werden könne,  deren Beratungen in der nächsten Sitzungsfolge erfolgen könne.

 

Bereits in der Sitzung werden folgende Vorschläge vorgetragen:

-       Es wird darum gebeten, die Friedhofsgebühren nicht höher als die in den Umlandgemeinden anzusetzen;

-       Um die Unterhaltungskosten zu senken, sollten Überlegungen hinsichtlich der Qualitätsstandards am Friedhof erfolgen;

-       Des Weiteren möge geprüft werden, ob zukünftig durch eine Staffelung der Gebühren eine adäquate Erhöhung erzielt werden könne;

-       Die Kalkulation unter Verwendung des sog. Kölner Modells wird eher kritisch gesehen.

 

 

Auf Herrn Henses Anfrage, welche Auswirkungen eine Erhöhung des grünpolitischen Wertes von 30 auf 37,22 % habe, sichert Frau Böse eine Beantwortung im Protokoll zu.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Die Erhöhung würde zu einer Verringerung des umlagefähigen Aufwandes von rd. 17.000 € führen.

 

Nach kurzer Diskussion wird über folgenden in der Sitzung abgeänderten Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: