Sitzung: 27.09.2017 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 078/2017
Der
Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt
die Kalkulation der Friedhofsgebühren in der Fassung vom 13.09.2017 zur
Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage und auf Basis
der Rückmeldungen der Fraktionen bis Mitte Oktober 2017 für die nächste
Sitzungsfolge die entsprechende Gebührensatzung für das Jahr 2018 zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltungsvorlage 078/2017 liegt vor.
Herr Hense kann nachvollziehen, dass die Defizite in
Höhe von ca. 120.000 € jährlich eine Anpassung der Friedhofsgebühren erfordere.
Jedoch gibt er zu bedenken, dass die in der Verwaltungsvorlage aufgeführten
Ansätze zu hoch seien. In allen umliegenden Kommunen seien diese niedriger,
sogar in Münster.
Frau Böse erläutert, dass die hohen Kosten für den
Havixbecker Friedhof zu einem großen Teil den Friedhofsunterhaltungskosten
geschuldet seien. Hierdurch werde eine hohe Qualität des Friedhofes erreicht,
welche nicht nur den Friedhofsnutzern, sondern auch der Allgemeinheit diene.
Da die Ausschussmitglieder sich über das Ziel, das
Defizit im Haushaltsplan zu verringern, einig sind, bittet Frau Böse um
Vorschläge und evtl. Prüfaufträge aus den Fraktionen bis Mitte Oktober, damit
seitens der Verwaltung eine akzeptable Gebührenkalkulation als Grundlage für
eine Gebührensatzung erstellt werden könne,
deren Beratungen in der nächsten Sitzungsfolge erfolgen könne.
Bereits in der Sitzung werden folgende Vorschläge
vorgetragen:
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Es wird darum gebeten, die Friedhofsgebühren nicht
höher als die in den Umlandgemeinden anzusetzen;
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Um die Unterhaltungskosten zu senken, sollten
Überlegungen hinsichtlich der Qualitätsstandards am Friedhof erfolgen;
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Des Weiteren möge geprüft werden, ob zukünftig durch
eine Staffelung der Gebühren eine adäquate Erhöhung erzielt werden könne;
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Die Kalkulation unter Verwendung des sog. Kölner
Modells wird eher kritisch gesehen.
Auf Herrn Henses Anfrage, welche Auswirkungen eine
Erhöhung des grünpolitischen Wertes von 30 auf 37,22 % habe, sichert Frau Böse
eine Beantwortung im Protokoll zu.
Nachtrag der Verwaltung:
Die Erhöhung würde zu einer Verringerung des umlagefähigen Aufwandes von
rd. 17.000 € führen.
Nach kurzer Diskussion wird über folgenden in der
Sitzung abgeänderten Beschlussvorschlag abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: