Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Brandschutzbedarfsplan in der Fassung vom 12. September 2017, und zwar in der Weiterentwicklung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Havixbeck aus dem Jahre 2003, zuletzt fortgeschrieben im Jahr 2011. Die weiteren Entwicklungen auf dem Gebiet des Brandschutzes sind sorgfältig zu beobachten. Die nächste Fortschreibung ist innerhalb der gesetzlichen Frist von 5 Jahren vorzusehen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 077/2017 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Diplom-Geograf Stefan Mertens von der Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand und Katastrophenschutz mbH (FORPLAN) eingeladen.

 

Er stellt den Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Havixbeck detailliert dar. Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage 2 zum Protokoll eingestellt.

 

Herr Hense bedankt sich bei Herrn Mertens für den gut ausgearbeiteten und umfangreichen Brandschutzbedarfsplan. Er bedankt sich auch bei den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr für ihr Engagement. Es sei insgesamt befriedigend, dass in Havixbeck und Hohenholte wenige Defizite festzustellen seien. Nichtsdestotrotz müssten diese durch Investitionen und gezielte Maßnahmen beseitigt werden.

 

Frau Böse erläutert, dass ein hoher Handlungsbedarf hinsichtlich der Beseitigung von Mängeln bei der Atemschutzwerkstatt in Havixbeck und der Frage der Erreichbarkeit des Stiftes Tilbeck bestehe. Sie weist darauf hin, dass gemeinsame Gespräche mit der Leitung des Stiftes geführt werden müssen, um eine Lösung der Frage zu erreichen.

 

Herr Rosenbaum bedankt sich ebenfalls bei Herrn Mertens. Er verteilt ein Handout der Löscheinheit Hohenholte bzgl. der Löschwasserverfügbarkeit für die Löschgruppe  Hohenholte an die Ausschussmitglieder.

Das Handout ist im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage 3 zum Protokoll eingestellt.

 

Herr Rosenbaum erläutert, dass die Löschwasserversorgung vor Ort in Hohenholte nicht ausreichend sei.

 

Herr Mertens versteht die vorgebrachten Bedenken, weist jedoch darauf hin, dass auf die Löschwasserkapazitäten der Havixbecker Löschfahrzeuge zurückgegriffen werden könne. Hier bedürfe es der Zusammenarbeit zwischen dem Löschzug Havixbeck und der Hohenholter Löschgruppe.

 

Frau Böse schlägt vor, das Handout in der heutigen Sitzung zur Kenntnis zu nehmen. Herr Mertens wird darum gebeten, bis zur Ratssitzung am 12.10.2017 hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Es möge geprüft werden, ob die Bedenken der Löschgruppe Hohenholte bzgl. der Löschwassermenge zu Änderungen oder Ergänzungen des heute vorgestellten Brandschutzbedarfsplanes führen.

Herr Mertens sichert eine Stellungnahme hierzu zu.

 

Hierauf bedankt sich Herr Eikmeyer bei Herrn Mertens und verabschiedet ihn.

 

Herr Rosenbaum beantragt, im letzten Satz des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage 077/2017 das Wort „nach“ durch „innerhalb“ zu ersetzen.

Herr Wientges schlägt vor diesen Satz wie folgt abzuändern:

 

„Die nächste Fortschreibung ist innerhalb der gesetzlichen Frist von 5 Jahren vorzusehen.“

 

Hierauf lässt Herr Eikmeyer über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 077/2017 zusammen mit der von Herrn Wientges vorgeschlagenen Änderung des letzten Satzes abstimmen:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: