Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 002/2012 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Baugrenzen der Flurstücke 59 und 63 in westlicher Richtung um jeweils 6 m parallel zur Münsterstraße zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 002/2012 als Anlage 2 a beigefügten Planausschnitt dargestellt sind. Die für den Änderungsbereich im Bebauungsplan „Pieperfeld“ ausgewiesene „öffentliche Grünfläche“ wird aufgehoben, wobei das in diesem Bereich festgesetzte Sichtdreieck erhalten bleibt. Darüber hinaus wird zur Eingrünung des Plangebietes in diesem Bereich einen private Grünfläche zwischen Baufeld und angrenzender öffentlicher Verkehrsfläche festgesetzt, mit einem Durchmesser von 2m Breite und einer Heckenbepflanzung aus einheimischen Gehölzen.

 

Ferner wird die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ als Satzung beschlossen.


Die Verwaltungsvorlage 002/2012 liegt vor.

 

Einige Ratsmitglieder äußern den Wunsch, dass parallel zur Münsterstr. ein 2m breiter Grünstreifen frei bleiben müsse. Hierzu wird durch Frau Böse erläutert, dass hierfür eine „private Grünfläche“ festgesetzt werden müsse. Sie stellt einen entsprechenden Plan vor, der der Vorlage 002/2012 als Anlage 2 a beigefügt wird. Diesem Protokoll ist er als Anlage 8 beigefügt und wird im Sitzungsprogramm Session eingestellt.

 

Nach kurzer Beratung lässt Ausschussvorsitzender Geschwinder über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen: