Sitzung: 02.02.2012 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Vorlage: 005/2012
Nach eingehender Beratung lässt
Ausschussvorsitzender Geschwinder über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
Der Ausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
- Die geplante
Stichstraße muss eine ausreichende Breite von 6,35m haben.
- Am Ende der Straße
muss ein Wendehammer platziert werden.
- Die Länge der Straße
muss optimiert werden.
einstimmig
beschlossen
Sodann lässt Ausschussvorsitzender Geschwinder über
die zu berücksichtigende Breite des Gehweges bei der Hauptzufahrtsstraße
abstimmen.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat, dass der Gehweg eine Breite von 1,50m haben soll.
mehrheitlich
beschlossen, Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Sodann berichtet Herr Jonek über den geplanten
Kanalbau und erklärt die Funktion des Regenklärbeckens. Die hierzu aufkommenden
Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet Herr Jonek direkt.
Es wird angeregt, durch die Verwaltung prüfen zu
lassen, ob der Anschluss einer Regen- und Schmutzwasserleitung im Bereich des
Wendehammers in einer möglicherweise südlich verlaufenden Stichstraße
realisierbar wäre.
Die Verwaltungsvorlage 005/2012 liegt vor.
Ausschussvorsitzender Geschwinder begrüßt Herrn
Wiemann und Herrn Jonek von der ARGE Münsterstraße.
Herr Wiemann berichtet anhand einer
PowerPoint-Präsentation über den geplanten Straßenbau, Herr Jonek über den
geplanten Kanalbau. Die PowerPoint-Präsentation ist als Anlage 7 im
Sitzungsprogramm Session eingestellt.
Herr Wiemann berichtet zunächst, dass der
Einfahrtsbereich vom alten in das neue Gewerbegebiet erneuert werden soll, um
hier einen regelkonformen Querschnitt zu erhalten, wobei in Teilbereichen wegen
fehlender Grundstücksverfügbarkeit die Trasse einen Begegnungsverkehr von 2 LKW
nicht zulässt.
Ratsmitglied Krotoszynski sieht keinen Grund, warum
die bereits vorhandene Fahrbahn bis zum alten Wertstoffhof erneuert werde
müsse, der Zustand der Straße wäre noch in Ordnung
Im Verlauf der Beratungen wird die vorgeschlagene
Trassenführung und –breite in der Haupterschließungsachse begrüßt; zur Frage
der notwendigen Gehwegbreite entsteht eine lebhafte Diskussion.
Zu der von der ARGE vorgeschlagenen zusätzlichen
Erschließungsstraße abzweigend in westlicher Richtung wird seitens der
Ausschussmitglieder einhellig die Auffassung vertreten, dass der Querschnitt zu
schmal ist, eine Wendemöglichkeit fehlt und der Einmündungsbereich für
gewerblichen Schwerlastverkehr nicht geeignet ist.
Da der Bebauungsplan in diesem Bereich lediglich
ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht vorsieht, hatte sich der Planer an dieser
Vorgabe orientiert. Da die Maße jedoch nicht ausreichen, muss ggfls. der
Bebauungsplan (in einem vereinfachten Verfahren) geändert werden.