Der Ausschuss sieht in der heutigen Sitzung von einer Empfehlung für die Freigabe für die endgültige Herstellung der Straßen im Baugebiet „Am Stopfer“ ab. Vielmehr soll zunächst erneut in den Fraktionen beraten werden, insbesondere auf der Basis der Einwendungen der Anlieger. Die endgültige Entscheidung soll in der Ratssitzung am 23.02.2012 erfolgen.

 

Sodann lässt der Ausschussvorsitzende abstimmen.


Die Verwaltungsvorlage 004/2012 liegt vor.

 

Ausschussvorsitzender Geschwinder begrüßt Herrn Suhre vom Büro NTS und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Suhre erklärt anhand einer PowerPoint-Präsentation zwei Planungsvarianten für die endgültige Herstellung der Straßen im Baugebiet „Am Stopfer“. Die PowerPoint-Präsentation ist als Anlage 6 zum Protokoll im Sitzungsprogramm Session eingestellt.

 

Zunächst schildert Herr Suhre kurz die bestehende Situation und weist auf die zum Teil sehr schmalen Fahrbahnen hin. Hier bestehe kaum Möglichkeit, für ausreichend Pkw-Stellplätze zu sorgen.

Danach erläutert Herr Suhre die Planvariante 1, die vorsieht, im gesamten Plangebiet die Straßen als verkehrsberuhigte Zone auszubauen.

Die Variante 2 sieht vor, die südliche Haupterschließungsstraße als Tempo 30 Zone und die restlichen Straßen als verkehrsberuhigten Bereich auszubauen. Da die südliche Trasse 50 cm breiter als die nördliche ist, kann nur hier der notwendige Gehweg angelegt werden. Im übrigen ist dabei berücksichtigt, dass die Verkehre in Richtung Münster bzw. A 1/A 43 vorrangig in südlich Richtung abfließen. Neben der Gestaltung in Pflaster ist bei dieser Variante auch eine Herstellung der Fahrbahn in Asphalt denkbar.

Bei der Tempo 30-Zone werden Fußgänger und KFZ-Verkehr räumlich getrennt. Dies führt zu einer erhöhten Sicherheit, insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger. Dieser Aspekt ist insbesondere auch deshalb bedeutsam, weil bei längeren verkehrsberuhigten Abschnitten die Verkehrsteilnehmer dazu neigen, die Schrittgeschwindigkeit nicht mehr einzuhalten und insofern ein erhöhtes Gefährdungspotential für Fußgänger entstehen kann.

 

Zu den Pflastersteinen führt er aus, dass die mitgebrachten Muster folgende Eigenschaften aufweisen:

 

  1. einen klassischen X-Verbundstein, mit starker Verbundwirkung und sehr langer Haltbarkeit, welcher maschinell verlegbar wäre
  2. ein Rechteckpflaster mit Verzahnung, ebenfalls sehr haltbar, allerdings nicht maschinell verlegbar.

 

Die Verlegung des X-Verbundsteines sei durch die mögliche maschinelle Verlegung etwas kostengünstiger.

 

An zentraler Stelle im Baugebiet sei eine multifunktional nutzbare Fläche vorgesehen, die zur Aufnahme von Parkverkehr diene, die aber darüber hinaus auch für Nachbarschaftsfeste u. ä. genutzt werden könne.

 

Nach Beendigung des Vortages entsteht eine äußerst rege Diskussion. Ausschussvorsitzender  Geschwinder gibt auch anwesenden Anliegern die Möglichkeit sich an der Diskussion zu beteiligen.

 

Im Verlauf der Erörterung sprechen sich die anwesenden Anlieger ganz überwiegend dafür aus, das gesamte Gebiet als „verkehrsberuhigten Bereich“ auszuweisen. Als Begründung wird die erhöhte Verkehrssicherheit für die eigenen Kinder, die Vermeidung von Verkehrsverdrängung auf die südliche Straße, die erwartete geringere Geschwindigkeit des KFZ-Verkehrs sowie die einheitliche Gestaltung des Wohngebietes vorgetragen.

 

Bürgermeister Gromöller führt ergänzend aus, dass durch die Straßenplanung ein höchstmögliches Maß an Verkehrssicherheit erreicht werden soll.

 

Der Ausschussvorsitzende und mehrere Ausschussmitglieder betonen, dass die Anliegerinteressen ernst genommen und berücksichtigt werden und sprechen sich dafür aus, zunächst noch einmal in den Fraktionen zu beraten.