Sitzung: 06.07.2017 Gemeinderat
Die kürzlich erfolgten
Einzelbenachrichtigungen haben bei vielen Eltern zu Unverständnis geführt. Eine
Umstellung des Bezahlsystems auf einen monatlichen Betrag i.H.v. 50 € ohne
Spitzabrechnung führt offensichtlich zu einer faktischen Erhöhung des
Essensgelds mindestens bei denjenigen Kindern, die die Ferienbetreuung nicht in
Anspruch nehmen. Ferner stellt sich die Frage, warum das bisherige
Abrechnungssystem für die OGS umgestellt werden muss und für die AFG nicht.
Daher die Anfrage gem. Geschäftsordnung: Kann die Verwaltung bitte zu diesem
Sachverhalt Stellung nehmen insbesondere in Verbindung mit der Bereitstellung
der Ergebnisse des durchgeführten Vergleichs mit anderen OGS-Einrichtungen
anderer Kommunen und einer Übersicht der aus dem neuen Havixbecker Preismodell
resultierenden Einnahmen-Ausgaben-Übersicht? Bitte erläutern Sie in diesem
Zusammenhang auch, ob es sich dabei um einen reinen Preisvergleich mit den
übrigen Kommunen handelt oder ob auch die Qualität des Essens mit einbezogen
wurde?
Antwort
der Verwaltung:
Zurzeit
werden die Kosten für das verpflichtende Mittagessen bei der OGS noch mit Hilfe
des Programms der Firma meal-o über das Guthabensystem von den Eltern aktiv
eingezahlt und das Essen bei z.B. bei Krankheit abbestellt. In den Ferien und
an den Brückentagen kann dieses System nicht genutzt werden, weil es nicht
flexibel im Hinblick auf die individuellen An- und Abmeldungen der Kinder
einsetzbar ist. An diesen Tagen erfolgt eine aufwändige manuelle Abrechnung für
das Mittagessen der OGS-Kinder. So muss auch das digitale System in oben
erwähnten Phasen ruhend gestellt und nach den jeweiligen Ferien und anderen
schulfreien Tagen über Einzeleingaben wieder bereitgestellt werden. Mit stetig
steigender Kinderzahl in der OGS steht der Aufwand dieser teilmanuellen
Abrechnungssysteme in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis. Das gilt für den Zeit-
und Personaleinsatz des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. und auch
für den Personaleinsatz der Verwaltung der Gemeinde Havixbeck. Erst recht gilt
diese Unverhältnismäßigkeit für eine vollständige manuelle Spitz-Abrechnung der
Mittagessen ganz ohne digitale Unterstützung bei einer OGS mit annähernd 180
betreuten Schulkindern.
Mit
der Einführung der Pauschale ab dem 1.8.2017 geht keine Erhöhung der Kosten für
das Mittagessen einher. Als Basis für die Pauschale wurden die bisher auch
bestehenden 2,90 € je Mittagessen zu Grunde gelegt. Die Kinder können an jedem
Tag, auch in den Ferien und an den sogenannten Brückentagen die OGS besuchen.
Dies ist allerdings an ca. 4 Wochen im Jahr nicht möglich, wenn die OGS in den
Sommerferien und an maximal 4 Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen
ist. Diese 4 Wochen wurden in der Pauschalberechnung mindernd berücksichtigt.
Jedes Kind in der OGS kann aus pädagogischen Gründen einen Befreiungstag in
Anspruch nehmen. Dieser Tag wurde ebenfalls mit einem halben Tag
berücksichtigt, weil nicht jedes Kind diesen Tag benötigt. Die OGS-Woche wird
daher mit 4,5 Tagen und nicht mit 5 Tagen betrachtet. Im Ergebnis werden 212,4
Verpflegungstage zu Grunde berechnet. Hierbei wurde eine Pauschale von 51,33 €
ermittelt. Tatsächlich werden aber 50,00 € als monatliche Pauschale zu Grunde
gelegt und monatlich per Lastschrift eingezogen. Eine Vergleichsberechnung zum
Vorjahr 2016 ergab, dass mit dieser Pauschale keine Erhöhung des bisher
entrichteten Kostenbeitrags erfolgt. Die durchschnittlich im Jahr 2016 ausgegeben
Essen wurden mit dem oben genannten Berechnungsmodell verglichen. In dieser
Vergleichsberechnung lagen die monatlichen Kosten sogar etwas über den von
ihnen zu entrichtenden 50,00 € / Monat. Vergleiche mit anderen Gemeinden ließen
erkennen, dass es sich bei 50,00 € im Monat um eine übliche Vergütung handelt,
die zu keiner unangemessenen Benachteiligung führt. Bei erheblichen
Nahrungsmittelallergien sind Befreiungen von der Zahlung der Pauschale
grundsätzlich möglich.
Eltern
deren Kinder in den Tagen außerhalb der regulären Schulzeit seltener die OGS
besuchen, zahlen im Verhältnis etwas mehr, als diejenigen Kinder die an allen
Betreuungsangeboten teilnehmen, weil sie tatsächlich weniger Essen benötigen,
als durchschnittlich zu Grunde gelegt wurde. Daher kann es dazu führen, dass
Eltern eine Ungerechtigkeit empfinden. Meine Mitarbeiterinnen in der
Schulverwaltung berichten allerdings auch von Eltern, die sich für diese
zukünftige vereinfachte Form der Bezahlung der Mittagessen bedankt haben, weil
sie für sich eher Vorteile und keine Benachteiligungen erkennen.
Bereits
in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz (OVG
Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2009, Aktenzeichen: 7 A 10431/09)
wurde bestätigt, dass zur Vermeidung eines erheblichen Verwaltungsaufwands,
eine Stadt berechtigt ist, eine Monatspauschale für die Teilnahme eines Kindes
am Mittagessen im Kindergarten zu erheben. Hier ging es im Jahr 2007 um eine
Pauschale von 45,00 € bei 216 Verpflegungstagen, welche monatlich für das Essen
zu entrichten waren. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßgabe der
Zulässigkeit einer Pauschale grundsätzlich auch auf die OGS übertragbar ist.
Mit
den Vergütungen für das Mittagessen erreicht die Gemeinde Havixbeck bei weitem
keine Kostendeckung der tatsächlich entstandenen Kosten. Für die Bereitstellung
der Mittagessen wird Personal in der Mensa, der OGS und in der Verwaltung der
Gemeinde Havixbeck benötigt. Dazu kommen Sachkosten, wie Einkauf der
Lebensmittel, Raumbereitstellung, Küchenausstattung in der OGS usw. Wir sind
hier in Havixbeck in der vorteilhaften Situation, dass ein selbst
hergestelltes, hochwertiges Essen für jede (n) Schüler (in) in Havixbeck
bereitgestellt werden kann. Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden ebenso wie
besondere Ernährungswünsche, z.B. schweinefleischfreie Kost, berücksichtigt.
Diese Besonderheiten sollten in der Gesamtbetrachtung der Essensvergütung
ebenso einbezogen werden.
Im
Ergebnis verbleiben ca. 6000,00 € Mindereinnahmen für das Jahr 2016 bei der
Position Mittagessen für die OGS-Kinder. Abschreibungen auf das Gebäude
Forum/Mensa sind hierbei nicht berücksichtigt, da durch die multifunktionelle
Nutzung außerhalb der Mensazwecke, wie Veranstaltungen und andere Nutzungen,
eine Einzelbetrachtung nicht möglich ist. Das gleiche gilt für den neu
eingerichteten OGS-Speiseraum im Schulgebäude, dieser wird von der Schule und
anderen Einrichtungen mitgenutzt.
Mit
Wegfall des digitalen Verfahrens für die OGS werden jährlich 1100,00 €
eingespart, weil die Vergütung an die Fa. meal-o wegfällt. Im Personalbereich
wird es zu Minderaufwendungen bei den Schulträgeraufgaben/ Mittagessen OGS und
im Finanzzentrum kommen, weil die Begleitung des elektronischen Guthabensystems
entfällt. Mit den in diesen Bereichen freigesetzten Kapazitäten ist es dort
möglich, Aufgabenzuwächse teilweise aufzufangen. So hat es in der OGS seit dem
Jahr 2012 bis heute einen Zuwachs der Fallzahlen von 65 % gegeben, welcher
derzeit mit unverändertem Personaleinsatz in den betroffenen Arbeitsbereichen
begleitet wird.