Sitzung: 15.12.2011 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 11
Vorlage: 131/2011
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung, als weitere Entscheidungshilfe für die
Feststellung von Windeignungsbereichen eine Potentialanalyse für das gesamte
Gemeindegebiet erstellen zu lassen.
Hierzu
sollen sich in der nächsten Sitzungsfolge mindestens 3 Planungsbüros mit einem
Angebot vorstellen.
Der
Gemeinderat beschließt, dass Windkraftanlagen möglichst ausschließlich als Bürgerwindanlagen
entstehen sollen.
Die
Verwaltung möge zur Umsetzung dieses Ratsbeschlusses rechtliche Möglichkeiten prüfen, inwiefern
die Schaffung von Bürgerwindanlagen im Vorfeld einer weitergehenden
gemeindlichen Planung für Investitionswillige verbindlich geregelt werden kann.
Die Verwaltungsvorlage 131/2011 liegt vor.
In seinen Erläuterungen beantragt
Ratsmitglied Hense namens der CDU-Fraktion, über nachstehenden
Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen:
Beim Umstieg auf
erneuerbare Energien hat nach Auffassung des Gemeinderates die Windkraft eine
hohe Bedeutung. Allerdings spricht der Gemeinderat sich dafür aus, dass die Ausweisung
von Windeignungsstandorten im Gemeindegebiet ausschließlich zur Errichtung von
Bürgerwindparks/Bürgerwindrädern (Gesellschafter von Betreibergesellschaften
Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Havixbeck, Betreibergesellschaft mit Sitz in
Havixbeck) erfolgen kann.
Dieses
vorausschickend beschließt der Gemeinderat nach Beratung, als weitere Entscheidungshilfe
für die Feststellung von Windeignungsbereichen eine Potenzialanalyse für das gesamte
Gemeindegebiet erstellen zu lassen. Hierzu sollen sich in der nächsten
Sitzungsfolge mindestens 3 Planungsbüros mit einem Angebot vorstellen.
Die Verwaltung
möge darüber hinaus rechtliche Möglichkeiten prüfen, die die Umsetzung dieses
Ratsbeschlusses, nämlich die Schaffung von Bürgerwindanlagen, im Vorfeld einer
weitergehenden gemeindlichen Planung für Investitionswillige sicherstellen.
Seitens verschiedener Ratsmitglieder wird
darauf hingewiesen, dass ein solcher Ratsbeschluss zunächst einer rechtlichen
Überprüfung bedarf.
Während der sehr ausführlichen Diskussion
wird von Bürgermeister Gromöller folgende Ergänzung des Beschlussvorschlages
vorgeschlagen:
Der Gemeinderat
beschließt, Windkraftanlagen ausschließlich als Bürgerwindanlagen zuzulassen.
Seitens der CDU-Fraktion wird an der
Abstimmung über den gestellten Antrag festgehalten.
Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass
eine Entscheidung über die Art des Betriebes der Windkraftanlagen aus
Rechtsgründen nicht innerhalb des Bauleitplanverfahrens erfolgen kann. Vielmehr
ist außerhalb des Planungsprozesses durch geeignete rechtliche Schritte
sicherzustellen, dass die Form der Bürgerwindkraftanlagen Vorrang hat.
So dann lässt Bürgermeister Gromöller über
den Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage 131/2011 abstimmen.
Nach Protesten seitens der CDU-Fraktion wird
zunächst über den o.a. weitergehenden Antrag der CDU-Fraktion abstimmt:
Dieser wird mit 12 Ja-Stimmen und 17
Nein-Stimmen abgelehnt.
Sodann lässt der Bürgermeister über den
Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage 131/2011 incl. der von Frau Böse
vorgeschlagenen Ergänzung abstimmen.