Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung folgende Resolution zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW:

 

"Der Rat der Gemeinde Havixbeck fordert den Landtag von Nordrhein-Westfalen auf, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen aufzuheben bzw. auszusetzen, soweit gemäß § 61a Absätze 3 und 4 des Landeswassergesetzes (LWG NRW) Grundstückseigentümer ihre bereits bestehenden privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen müssen. Die Bürger/innen der Gemeinde Havixbeck sollen im Hinblick auf die finanziellen Belastungen, die ihnen aus der Dichtheitsprüfung resultieren, mit den Bürgern in anderen Bundesländern gleichbehandelt werden".


Vorlage 117/2011 liegt vor.

Ausschuss für Bau und Verkehr am 24.11.2011, TOP 9

Ausschuss für Umwelt, Denkmalpflege, Feuerwehr, Friedhof am 30.11.2011, TOP 8

Haupt- und Finanzausschuss am 07.12.2011, TOP 5