Sitzung: 21.06.2017 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Durch
das neue Landeswassergesetz (LWG) vom 08.07.2016 wird mit § 38 Abs. 3 für die
Gemeinden die Pflicht zur Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes
eingeführt. Diese sind erstmalig zum 01.01.2018 aufzustellen und anschließend
alle 6 Jahre fortzuschreiben.
Der
§ 38 Abs. 3 LWG hat den folgenden Wortlaut:
Zur
langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung entsprechend
ihrer Pflichten nach Absatz 1 und 2 haben die Gemeinden für ihr Gemeindegebiet
ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung
(Wasserversorgungskonzept) aufzustellen, das die derzeitige
Versorgungssituation und deren Entwicklung und damit verbundenen Entscheidungen
mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserangebot,
der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des
Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und
deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen beinhaltet, insbesondere im
Hinblick auf den Klimawandel. Das Konzept ist der zuständigen Behörde erstmalig
zum 1. Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut
vorzulegen. Wird das Wasserversorgungskonzept nach sechs Monaten nicht
beanstandet, kann die Gemeinde davon ausgehen, dass mit der Umsetzung der
dargestellten Maßnahmen in dem dafür von der Gemeinde vorgesehenen zeitlichen
Rahmen die Aufgaben nach Absatz 1 ordnungsgemäß erfüllt werden. Das für Umwelt
zuständige Ministerium wird ermächtigt, mit Rechtsverordnung Umfang und Inhalt
des Wasserversorgungskonzeptes zu regeln.
Das Ministerium (MKULNV) hat im Erlass vom 11.04.2017
den Inhalt des WVK festgelegt. Im
Erlass heißt es grundsätzlich, dass das Konzept erstmalig durch die Gemeinden
zum 01.01.2018 bei der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen ist. Ergänzend
wird aber klar gestellt, dass die Bezirksregierungen nicht vor dem 30.06.2018
tätig werden sollen.
Es
geht bei dieser Aufgabe in erster Linie darum, die vorhandenen Daten und Fakten
zur öffentlichen Wasserversorgung im Gemeindegebiet zusammen zu tragen und in
einer übersichtlichen Form darzustellen. Ein evtl. bestehender Bedarf zur
Verbesserung der Versorgungsicherheit kann auf diesem Wege erkannt werden.
Die
Bearbeitung des Wasserversorgungskonzeptes erfolgt für uns kostenfrei durch die
Gelsenwasser AG.
Das
fertiggestellte Konzept wird dem Rat fristgerecht nach Vorberatung in den
zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.