Durch das neue Landeswassergesetz (LWG) vom 08.07.2016 wird mit § 38 Abs. 3 für die Gemeinden die Pflicht zur Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes eingeführt. Diese sind erstmalig zum 01.01.2018 aufzustellen und anschließend alle 6 Jahre fortzuschreiben.

Der § 38 Abs. 3 LWG hat den folgenden Wortlaut:

Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung entsprechend ihrer Pflichten nach Absatz 1 und 2 haben die Gemeinden für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen, das die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung und damit verbundenen Entscheidungen mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserangebot, der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen beinhaltet, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel. Das Konzept ist der zuständigen Behörde erstmalig zum 1. Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen. Wird das Wasserversorgungskonzept nach sechs Monaten nicht beanstandet, kann die Gemeinde davon ausgehen, dass mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in dem dafür von der Gemeinde vorgesehenen zeitlichen Rahmen die Aufgaben nach Absatz 1 ordnungsgemäß erfüllt werden. Das für Umwelt zuständige Ministerium wird ermächtigt, mit Rechtsverordnung Umfang und Inhalt des Wasserversorgungskonzeptes zu regeln.

 

Das Ministerium (MKULNV) hat im Erlass vom 11.04.2017 den Inhalt des WVK festgelegt. Im Erlass heißt es grundsätzlich, dass das Konzept erstmalig durch die Gemeinden zum 01.01.2018 bei der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen ist. Ergänzend wird aber klar gestellt, dass die Bezirksregierungen nicht vor dem 30.06.2018 tätig werden sollen.

 

Es geht bei dieser Aufgabe in erster Linie darum, die vorhandenen Daten und Fakten zur öffentlichen Wasserversorgung im Gemeindegebiet zusammen zu tragen und in einer übersichtlichen Form darzustellen. Ein evtl. bestehender Bedarf zur Verbesserung der Versorgungsicherheit kann auf diesem Wege erkannt werden.

 

Die Bearbeitung des Wasserversorgungskonzeptes erfolgt für uns kostenfrei durch die Gelsenwasser AG.

 

Das fertiggestellte Konzept wird dem Rat fristgerecht nach Vorberatung in den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.