Ist für das am Ende der Münsterstraße befindliche freie Baugrundstück ein Bebauungsplan erlassen worden? Darf dort gebaut werden, obwohl im Bereich des Grundstückes ein Zulauf zum Zitterbach verläuft und dieser  bei Starkregen über die Ufer tritt? Besteht für den Bauherren eine Ausgleichsverpflichtung für den Eingriff?

 

 

Antwort der Verwaltung:

Die Angelegenheit wird überprüft.