Sitzung: 14.06.2017 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Ist für das am Ende der Münsterstraße befindliche
freie Baugrundstück ein Bebauungsplan erlassen worden? Darf dort gebaut werden,
obwohl im Bereich des Grundstückes ein Zulauf zum Zitterbach verläuft und
dieser bei Starkregen über die Ufer
tritt? Besteht für den Bauherren eine Ausgleichsverpflichtung für den Eingriff?
Antwort der Verwaltung:
Die Angelegenheit wird überprüft.