Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Als planerische Rahmenbedingungen, die bei der Sanierung des Friedhofhallendaches zu beachten sind, werden festgelegt:

  1. Das Flachdach soll ersetzt werden durch ein Gefälledach; hierbei soll die Entwässerung nach außen erfolgen.
  2. Es sollen keine Lichtkuppeln über den Fluren installiert werden. Die Beleuchtung soll durch eine beleuchtete Glasplatte in der Decke erfolgen, damit der Charakter der Räume erhalten bleibt.
  3. Der hintere der 4 Abschiedsräume, soll durch Versetzen der Tür zum Flur erweitert werden.
    Ein  notwendiger Anstrich in heller Farbe sollte eingeplant werden.

Mit den Arbeiten sollte möglichst im Frühjahr des kommenden Jahres begonnen werden.

Hierfür wird die vorzeitige Mittelfreigabe im Sinne von § 82 (1) Nr. 1 GO NRW wegen der Unaufschiebbarkeit der Maßnahme genehmigt.

 

Die Verwaltung soll darüber hinaus überprüfen, ob urheberrechtliche Bedenken gegen die Umgestaltung sprechen.

 


Vorlage Nr. 122/2011 liegt vor.

Ausschuss für Bau und Verkehr am 24.11.2011, TOP 8

 

Herr Skirde stellt fest, dass die Kosten für die Sanierung des Daches der Friedhofshalle über der Rückstellungssumme liegen. Er fragt, ob es möglich ist, innerhalb des Rückstellungsrahmens zu bleiben.

Herr Geschwinder erklärt, dass die Ausschreibung en bloc erfolgen soll. Das Ergebnis ist abzuwarten, es ist aber möglich, dass der Betrag innerhalb der Rückstellung bleibt.