Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“, und zwar im Verfahren gem. § 13 a BauGB. Ziel der

Planung ist die Schaffung der Möglichkeit einer Bebauung der rückwärtigen Grundstücke des Masbecker Heideweges.

 

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 042/2017 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat den als Anlage 2 dieser Verwaltungsvorlage beigefügten Änderungsplan zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die Verwaltung möge bis zur Ratssitzung mit den Grundstückseigentümern die Möglichkeit der Verschiebung der bebaubaren Flächen um einige Meter nach Osten klären.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 042/2017 liegt vor.

 

Die SPD-Fraktion begrüßt die angedachte Verdichtung. Wegen der Sonneneinstrahlung bittet Herr Eilers die Verwaltung mit den Grundstückseigentümern zu klären, ob die angedachte bebaubare Fläche um ca. 2-3 m nach Osten verschoben werden sollte. Die Verwaltung sagt zu, zur Ratssitzung diese Frage zu klären.

 

Herr Albrecht lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 042/2017 zusammen mit der von Herrn Eilers angeregten Ergänzung abstimmen:

 

 


Abstimmungsergebnis: