Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Verwaltung mit der Vorbereitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ zu beauftragen, um für den Standort des Lidl-Marktes die bisherige Nutzung (Mischgebiet im Sinne des § 6 BauNVO) in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel (§ 11 Abs. 3 BauNVO) umzuwandeln. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Grundstückseigentümer die Fragen bzgl. der Zurverfügungstellung von Parkplätzen für Besucher des Sandsteinmuseums zeitnah zu erörtern und dem Rat das Ergebnis zur Beratung vorzulegen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 037/2017 liegt vor.

 

Herr Spüntrup fragt an, warum der Standort des bisherigen Lidl-Marktes von einem Mischgebiet in ein Sondergebiet geändert wird. Frau Böse erläutert, dass bei einer Errichtung eines Marktes mit mehr als  800 m² Verkaufsfläche, dies gesetzlich notwendig sei. Außerdem müsse gutachterlich geprüft werden, dass durch die Erweiterung des Lidl-Marktes der zentrale Versorgungsbereich in der Ortsmitte nicht nachteilig beeinflusst  werde.

 

Nach dem Aufstellungsbeschluss werde eine 4-wöchige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.

 

 

Im Laufe der Beratungen wird die Frage aufgeworfen, ob durch die Vergrößerung des Marktes genügend Parkplätze für die Marktbesucher vorhanden sein werden. Herr Eilers ergänzt, dass die Verwaltung mit dem Grundstückseigentümer klären möge, ob vorrätig Parkplätze für die Besucher des Sandsteinmuseums angelegt werden können. Dies solle in den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 037/2017 aufgenommen werden.

 

Herr Albrecht lässt über diesen erweiterten Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: