Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Resolution zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW:

 

"Der Rat der Gemeinde Havixbeck fordert den Landtag von Nordrhein-Westfalen auf, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen aufzuheben bzw. auszusetzen, soweit gemäß § 61a Absätze 3 und 4 des Landeswassergesetzes (LWG NRW) Grundstückseigentümer ihre bereits bestehenden privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen müssen. Die Bürger/innen der Gemeinde Havixbeck sollen im Hinblick auf die finanziellen Belastungen, die ihnen aus der Dichtheitsprüfung resultieren, mit den Bürgern in anderen Bundesländern gleichbehandelt werden".

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage Nr. 117/2011 liegt vor.

 

Frau Böse berichtet, dass sich die Mitglieder des Bauausschusses ebenfalls mit diesem Thema befasst haben. Einstimmig wurde vom Bauausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage gefolgt.

 

Da weiterer Erörterungsbedarf der Ausschussmitglieder nicht besteht, lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage abstimmen.