Am 21.11.2011 hat auf Einladung der Bezirksregierung Münster eine Informationsveranstaltung zu den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Windenergienutzung stattgefunden (Neufassung Windenergieerlass; Änderung des BauGB, Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Aspekte u.v.m.). Neben den Informationen zu den betroffenen Rechtsgebieten hat auch einer Erörterung der planungsrechtlichen Schritte der Gemeinden hinsichtlich der Abgabe einer Stellungnahme zum ausgegliederten Teilbereich "Energie" des Regionalplanentwurfes stattgefunden. Danach werden die Gemeinden voraussichtlich Mitte nächsten Jahres Gelegenheit erhalten, Stellungnahmen zu eigenen planerischen Vorstellungen hinsichtlich der Nutzung von regenerativen Energien im Gemeindegebiet abzugeben. In diesem Zusammenhang wurde dargestellt, dass zum Erhalt einer besseren Datenbasis über denkbare Standorte für Windeignungsbereiche eine Potentialanalyse, die das gesamte Gemeindegebiet betrachtet, sinnvoll ist. Insofern sind die in der Vorlage Nr. 131/2011, die für die nächste Ratssitzung erstellt wurde, dargestellten Vorschläge sinnvoll und geeignet für das weitere Vorgehen in dieser Sache.