Sitzung: 16.02.2017 Gemeinderat
Kann die Verwaltung die Rechtsgrundlage vorlegen,
anhand derer Bürgeranträge an den Gemeinderat anonymisiert in
Verwaltungsvorlagen dargestellt werden?
Antwort der Verwaltung:
s. hierzu die Antwort der Landesregierung vom
04.04.2006, welche als Anlage 11 zum
Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt ist.
Zukünftig wird für den Fall, dass sich der
Antragsteller nicht ausdrücklich mit der Veröffentlichung seiner Daten
einverstanden erklärt, im nichtöffentlichen Teil des Ratsinformationssystems
mit ausschließlicher Zugänglichkeit für Ratsmitglieder der Antrag ohne
„Schwärzung“ eingestellt.