Herr Greifenberg von der SPD-Fraktion fragt, ob es eine Satzung zur Pflege von Feldrainen gibt.

 

Frau Böse antwortet, dass es keine Satzung gibt. Die Pflege von Feldrainen ist jedoch im Landschaftsgesetz NRW geregelt. Eine begrenzte Kontrolle erfolgt durch die Gemeinde Havixbeck. Zuständig ist die Untere Landschaftsbehörde – Kreis Coesfeld.