Sitzung: 24.11.2011 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 117/2011
Ohne weitere Diskussion empfiehlt der Ausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt folgende Resolution zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW:
"Der Rat der Gemeinde Havixbeck fordert den Landtag von Nordrhein-Westfalen auf, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen aufzuheben bzw. auszusetzen, soweit gemäß § 61a Absätze 3 und 4 des Landeswassergesetzes (LWG NRW) Grundstückseigentümer ihre bereits bestehenden privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen müssen. Die Bürger/innen der Gemeinde Havixbeck sollen im Hinblick auf die finanziellen Belastungen, die ihnen aus der Dichtheitsprüfung resultieren, mit den Bürgern in anderen Bundesländern gleichbehandelt werden".
Die Verwaltungsvorlage Nr. 117/2011 liegt vor.