Sitzung: 31.01.2017 Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport
Muss
das Freibad für die Öffentlichkeit geschlossen werden, wenn keine
Schwimmmeister anwesend sind.
Antwort der Verwaltung:
Siehe auch TOP
24.2 in der Sitzung des Rates vom 08.12.2016.
TOP
24.2: Herr Fohrmann: Bäderpersonal
Kann
in der AFG der Schwimmunterricht noch gewährleistet werden, wenn das
Stundenkontingent des Bäderpersonals während der Schulschwimmzeiten durch die
Gemeinde verringert wird?
Antwort
der Verwaltung:
Die
Gemeinde befindet sich zurzeit in Gesprächen mit der Anne-Frank-Gesamtschule
und der Baumberge Grundschule, mit dem Ziel, das Stundenkontingent während der
Schulschwimmzeiten in der Freibadsaison zu reduzieren. Das Bäderpersonal soll
während dieser Zeit anderweitige Tätigkeiten wahrnehmen, um den Zuschussbedarf
des Freibades zu senken. In der Hallensaison wird dieses bereits weitestgehend
praktiziert. Der Schwimmunterricht soll hierdurch nicht in Frage gestellt
werden.
Aufgrund
der Haushaltslage und der damit verbundenen Einsparliste wurden am 11.11. und
am 09.12.2016 Gespräche mit den Vertretern der beiden betroffenen Schulen (Frau
Sommer und Herr Eshold) statt. Seitens der Verwaltung nahmen der Schwimmmeister
Herr Börger sowie Herr Wientges und Frau Schonnebeck aus dem Fachbereich III
teil.
Es
wurden Lösungsansätze besprochen, die realisierbar sind, ohne den
Schwimmunterricht zu gefährden. Ein Kompromiss könnte z. B. so aussehen, dass
das Bad an 2-3 Tagen geschlossen bzw. an 2-3 Tagen geöffnet ist. Während der
Schließzeiten steht den Schulen ausschließlich das Bad zur Verfügung. In dieser
Zeit könnten die Schwimmmeister Tätigkeiten im Bereich Lüftungstechnik,
Elektrotechnik etc. in den gemeindlichen Gebäuden ausüben, Grünpflege
durchführen, auch z.B. im Freibad, da dieses während des Betriebes nicht
möglich ist, da dann die Wasseraufsicht nicht gewährleistet ist. Außerdem
könnte in dieser Zeit auch ein von den Schwimmmeistern durchgeführter
Schwimmkurs stattfinden für Kinder aus den Schulklassen, die noch nicht sicher
im Wasser sind. An den anderen Tagen, an denen geöffnet ist, findet der
Badbetrieb wie in der Vergangenheit statt.
Da
die Gespräche noch andauern und es noch keine endgültige Lösung gibt, wurde
dieses auch noch nicht in der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes
dargestellt. Eine Abrechnung würde dann auch über die interne
Leistungsverrechnung stattfinden.
Generell
arbeiten die Schwimmmeister in Wechselschicht, es gibt eine Früh- und eine Spätschicht,
hinzu kommt eine Mittel-/Flexischicht, dieser Dienst richtet sich nach Wetter,
Besucherandrang, Terminen mit Firmen etc. Dienst ist in jeder Schicht jeweils 1
Woche, so dass nach 3 Wochen immer die durchschnittliche wöchentliche
Arbeitszeit pro Woche erreicht wird.
Ein
Schwimmbad muss morgens durch einen Schwimmmeister abgenommen und freigegeben
werden, vorher darf keine Nutzung stattfinden. Ohne eine Aufsicht kann kein
Badebetrieb stattfinden. Genaue Vorgaben zu den verschiedenen Aufsichten etc.
gibt es im Merkblatt für die Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflichten in
öffentlichen Bädern. Hier ist auch die Nutzung durch Schulen geregelt, die da
auszugsweise lautet: „Bei Nutzung eines Bades durch Schulen, Vereine oder
Gruppen kann ein eigenverantwortlicher Schwimmbetrieb durchgeführt werden. ……
Die Aufsicht über die Schüler und die Wasseraufsicht obliegen allein der mit
dem Schulschwimmen beauftragten Lehrkraft…..“.