Muss das Freibad für die Öffentlichkeit geschlossen werden, wenn keine Schwimmmeister anwesend sind.

 

Antwort der Verwaltung:

Siehe auch TOP 24.2 in der Sitzung des Rates vom 08.12.2016.

 

TOP 24.2: Herr Fohrmann: Bäderpersonal

Kann in der AFG der Schwimmunterricht noch gewährleistet werden, wenn das Stundenkontingent des Bäderpersonals während der Schulschwimmzeiten durch die Gemeinde verringert wird?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Gemeinde befindet sich zurzeit in Gesprächen mit der Anne-Frank-Gesamtschule und der Baumberge Grundschule, mit dem Ziel, das Stundenkontingent während der Schulschwimmzeiten in der Freibadsaison zu reduzieren. Das Bäderpersonal soll während dieser Zeit anderweitige Tätigkeiten wahrnehmen, um den Zuschussbedarf des Freibades zu senken. In der Hallensaison wird dieses bereits weitestgehend praktiziert. Der Schwimmunterricht soll hierdurch nicht in Frage gestellt werden.

 

Aufgrund der Haushaltslage und der damit verbundenen Einsparliste wurden am 11.11. und am 09.12.2016 Gespräche mit den Vertretern der beiden betroffenen Schulen (Frau Sommer und Herr Eshold) statt. Seitens der Verwaltung nahmen der Schwimmmeister Herr Börger sowie Herr Wientges und Frau Schonnebeck aus dem Fachbereich III teil.

 

Es wurden Lösungsansätze besprochen, die realisierbar sind, ohne den Schwimmunterricht zu gefährden. Ein Kompromiss könnte z. B. so aussehen, dass das Bad an 2-3 Tagen geschlossen bzw. an 2-3 Tagen geöffnet ist. Während der Schließzeiten steht den Schulen ausschließlich das Bad zur Verfügung. In dieser Zeit könnten die Schwimmmeister Tätigkeiten im Bereich Lüftungstechnik, Elektrotechnik etc. in den gemeindlichen Gebäuden ausüben, Grünpflege durchführen, auch z.B. im Freibad, da dieses während des Betriebes nicht möglich ist, da dann die Wasseraufsicht nicht gewährleistet ist. Außerdem könnte in dieser Zeit auch ein von den Schwimmmeistern durchgeführter Schwimmkurs stattfinden für Kinder aus den Schulklassen, die noch nicht sicher im Wasser sind. An den anderen Tagen, an denen geöffnet ist, findet der Badbetrieb wie in der Vergangenheit statt.

 

Da die Gespräche noch andauern und es noch keine endgültige Lösung gibt, wurde dieses auch noch nicht in der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes dargestellt. Eine Abrechnung würde dann auch über die interne Leistungsverrechnung stattfinden.

 

Generell arbeiten die Schwimmmeister in Wechselschicht, es gibt eine Früh- und eine Spätschicht, hinzu kommt eine Mittel-/Flexischicht, dieser Dienst richtet sich nach Wetter, Besucherandrang, Terminen mit Firmen etc. Dienst ist in jeder Schicht jeweils 1 Woche, so dass nach 3 Wochen immer die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit pro Woche erreicht wird.

 

Ein Schwimmbad muss morgens durch einen Schwimmmeister abgenommen und freigegeben werden, vorher darf keine Nutzung stattfinden. Ohne eine Aufsicht kann kein Badebetrieb stattfinden. Genaue Vorgaben zu den verschiedenen Aufsichten etc. gibt es im Merkblatt für die Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflichten in öffentlichen Bädern. Hier ist auch die Nutzung durch Schulen geregelt, die da auszugsweise lautet: „Bei Nutzung eines Bades durch Schulen, Vereine oder Gruppen kann ein eigenverantwortlicher Schwimmbetrieb durchgeführt werden. …… Die Aufsicht über die Schüler und die Wasseraufsicht obliegen allein der mit dem Schulschwimmen beauftragten Lehrkraft…..“.