Kann die Verwaltung bzgl. der angedachten Verlegung der Parkplätze vor dem Feuerwehrgerätehaus eine Stellungnahme der Unfallkasse einholen, damit sichergestellt ist, dass die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden?

 

 

Antwort der Verwaltung:

Eine entsprechende Stellungnahme wird eingeholt.