Liegt das Artenschutzgutachten für die Beratungen zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans, sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie", bereits vor und kann dieses von der Politik eingesehen werden?

 

 

Antwort der Verwaltung:

Das Artenschutzgutachten liegt vor und ist Bestandteil der Planunterlagen für das Flächennutzungsplanverfahren. Es kann nach Terminabsprache eingesehen werden.