Sitzung: 25.01.2017 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Liegt das Artenschutzgutachten für die Beratungen zur
29. Änderung des Flächennutzungsplans, sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie",
bereits vor und kann dieses von der Politik eingesehen werden?
Antwort der Verwaltung:
Das Artenschutzgutachten liegt vor und ist Bestandteil
der Planunterlagen für das Flächennutzungsplanverfahren. Es kann nach
Terminabsprache eingesehen werden.