Sitzung: 16.02.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 080/2016
Es
wird über alle Ordnungsziffern einzeln beraten und abgestimmt:
A Träger öffentlicher Belange
Ordnungsziffer 24 (neu)
Beschlussvorschlag
Der Rat stellt fest, dass die potentielle Windenergiezone Poppenbeck im
Rahmen der weiteren Flächennutzungsplanung nicht mehr zu berücksichtigen ist
und verfolgt die weitere Planung nunmehr mit den potentiellen Windenergiezonen
Herkentrup und Natrup. Der Entwurf zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans,
sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ und die Begründung mit
Umweltbericht werden für die Offenlage entsprechend angepasst.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer 1
Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 5.10.2015.
Hinweis auf Beteiligung für das spätere Genehmigungsverfahrens
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Bundesamtes für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zur Kenntnis und verweist auf
das Genehmigungsverfahren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer 5
Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg,
Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 6.10.2015
Hinweis auf evtl. Antragstellung einer Lichtbildauswertung für das
Genehmigungsverfahren.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg auf
Antragstellung einer Luftbildauswertung im Genehmigungsverfahren zur Kenntnis
und stellt fest, dass er im Genehmigungsverfahren für die Einzelanlagen zu
beachten ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer 6
Stellungnahme der Amprion GmbH vom 8.10.2015
Hinweis zur Beteiligung im weiteren Verfahren und der Information weiterer
Versorgungsunternehmen, falls erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Amprion GmbH zur Kenntnis und
beachtet die Beteiligung weiterer Unternehmen und die Beteiligung der Amprion
GmbH im weiteren Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer 8
Stellungnahme der Bezirksregierung Münster,
Abfallwirtschaft vom 14.10.2015
Keine Bedenken zu Abfallwirtschaft, abfallanlagenbezogenem
Immissionsschutz, Altlasten und Bodenschutz.
Hinweis auf Beteiligung der Unteren Bodenschutzbehörde (UBB) im weiteren
Verfahren, da schutzwürdige Böden betroffen sind. Hinweis auf sparsamen Umgang
mit Flächenverbrauch.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Bezirksregierung Münster auf
Beteiligung im weiteren Verfahren zur Kenntnis und nimmt den Hinweis zum
sparsamen Umgang mit schutzwürdigen Böden in die Begründung zum
Flächennutzungsplan auf.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer 10
Stellungnahme des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe
(LWL) –Archäologie für Westfalen- vom 26.10.2015
Hinweis auf zwingende Erforderlichkeit der frühzeitigen Beteiligung im
Genehmigungsverfahren zur Prüfung möglich vorhandener Bodendenkmäler.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat greift die Stellungnahme auf. Die Hinweise zum Umgang mit
archäologischen und paläontologischen Funden werden im weiteren Verfahren
berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer 11
Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz NRW vom
2.11.2015
Hinweis auf Wallhecken und mögliche Ersatzforderung im konkreten Bauverfahren.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stellt fest, dass der Hinweis auf die mögliche
Beeinträchtigung von Wallhecken erst im Bauverfahren zu beachten ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Über die einzelnen Beschlussvorschläge zur
Ordnungsziffer 14 wird in einem Durchgang abgestimmt:
Ordnungsziffer 14
Stellungnahmen des Kreises Coesfeld vom 11.11.2015
Aufgabengebiet Immissionsschutz
Hinweis auf knappe Vorsorgeabstände bei einer 200 m hohen Anlage mit einem
Rotordurchmesser von ca. 150 m.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Kreises Coesfeld zur Kenntnis und
verweist auf die Zuständigkeit für die konkrete Prüfung bei Einzelanlagen durch
die Genehmigungsbehörde.
Aufgabengebiet Untere Landschaftsbehörde(ULB)
Hinweis auf die Lage der Konzentrationszone Natrup
im Geltungsbereich des Landschaftsplans Baumberge-Süd ohne
Schutzgebietsausweisung.
Hinweis auf mögliches Erfordernis der Artenschutzprüfung II (ASP II).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass die Konzentrationszone Natrup nicht
im LSG liegt und den Hinweis zum Artenschutz zur Kenntnis.
Hinweis auf Lage der Konzentrationszone Herkentrup
im Geltungsbereich des Landschaftsplans mit über 50% Flächenanteil im LSG.
Hinweis auf mögliches Erfordernis der ASP II.
Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat greift die Stellungnahme insofern auf, als dass die Befreiung von
dem Bauverbot zu erwarten ist. Die Hinweise zum Artenschutz für die Zone
Herkentrup nimmt der Gemeinderat entgegen.
Hinweis auf die Lage der Konzentrationszone Poppenbeck
innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans Baumberge-Nord mit 100%
Flächenanteil im LSG. Laut Regionalplan, STE, kein Vorranggebiet für WEAnlagen.
Eine Artenschutzprüfung und eine Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsvorprüfung
(FFH-VP) sind lt. ULB erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass
der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen
wird.
Aufgabengebiet Bauordnung
Poppenbeck
Hinweis zu den
Abstandsflächen zu der Stallanlage Richter. Die Rotorbreiten müssen im
umgrenzten Gebiet des FNP liegen. Hinweis zum Abstandsgebot auf ein an der
Gemeindegrenze zu Billerbeck stehendes Gebäude.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass
der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen
wird.
Natrup/Herkentrup
Hinweis auf den
erforderlichen Abstand zum Wohnhaus Drerup.
Hinweis auf Einhaltung des erforderlichen Abstands zu dem Wohnhaus im
Westen.
Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat nimmt die Stellungnahme auf und weist darauf hin, dass
bauordnungsrechtliche Vorgaben im Genehmigungsverfahren zu klären sind.
Abstimmungsergebnis über alle unter Ordnungsziffer 14 aufgeführten
Beschlussvorschläge:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer 14a
Stellungnahme des Kreises Coesfeld Aufgabengebiet
Bauordnung –Ergänzung- vom 27.11.2015
Hinweis auf Nichtberücksichtigung des Gebäudes Bombeck 37 in Billerbeck bei der
Planung der Konzentrationszone Poppenbeck.
Hinweis auf Nichtberücksichtigung des Altenteilers Drerup, Natrup 6, bei der
Planung der Konzentrationszone Natrup.
Hinweis auf mögliche Erschließungsbaulasten bei Erschließung der WEAnlagen über
Interessentenwege.
Hinweis auf Erschließungsbaulasten für Abstandsflächen und deren Übernahme durch
Interessenten oder deren Vertreter.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und stellt fest, dass
die Erfordernisse bezüglich der Zone Natrup bereits planerisch umgesetzt
wurden. Bezüglich der Erschließungsbaulasten verweist der Rat auf das
Genehmigungsverfahren. Bezüglich der Zone Poppenbeck verweist der Rat auf die
Nichtweiterverfolgung des Planverfahrens.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer 16
Stellungnahme des Lippeverbandes vom 9.11.2015
Hinweis auf Beachtung der im Eigentum des Lippeverbandes befindlichen
Sonderbaufläche Herkentrup mit dort installierter Windenergieanlage, welche
nicht in Betrieb ist, wobei aber eine mögliche Wiederinbetriebnahme anvisiert
ist. Anstelle der Wiederinbetriebnahme sei auch eine Beteiligung an der
Entwicklung der neuen Sonderbaufläche denkbar.
Hinweis auf ein Schreiben vom 29.10.2014, in welchem bereits Interesse an der
Realisierung der geplante WEAnlagen bekundet wurde.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer 20
Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH vom
1.12.2015
Keine Bedenken, sofern die Telekommunikationslinien in
ihrer jetzigen Lage verbleiben. Hinweis
auf Beteiligung der Richtfunk-Trassenauskunft-DTTGmbH.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Stellungnahme aufgegriffen wurde und
verweist auf das weitere Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer 22 und 22a
1. O-Ziffer 22 Stellungnahme des
LWL –Denkmalpflege, Landschafts-und Baukultur in Westfalen vom 09.12.2015.
2. O-Ziffer 22a Stellungnahme des
LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen vom 06.06.2016
/Eingang 07.06.2016.
Zu 1. Hinweis auf erweiterten Untersuchungsbedarf im Rahmen einer
Visualisierung auf FNP-Planungsebene bezüglich der betroffenen Baudenkmäler.
Zu 2. Hinweis auf erfolgte Auswertung der Visualisierung der
Windenergieanlagen (WEA). Für die potentiellen Windenergiezonen Natrup, mit dem in der Nähe liegenden
Haus Havixbeck und Herkentrup, mit
dem nahe gelegenen Stiftsdorf Hohenholte, werden keine Konflikte mit den
bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen und denkmalpflegerisch bedeutsamen
Objekten und Ortsansichten dargelegt. Hinweis
im Bezug zu Stift Tilbeck und der Wertung der beeinträchtigenden Wirkung der
WEA aus der Zone Natrup heraus. Hinweis
auf erhebliche Beeinträchtigung durch WEA in der geplanten Windenergiezone
Poppenbeck. Betroffen sind der Hof Langenhorst 17 in Billerbeck und der Hof
Poppenbeck 37 in Havixbeck. Eine abgemilderte Beeinträchtigung wird auch für
Schloss und Park des Hauses Stapel gesehen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Vorschlag der Visualisierung
aufgegriffen und umgesetzt wurde und für die Zonen Natrup und Herkentrup keine
erheblichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Planverfahren vorliegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
B – Bürger
Ordnungsziffer B 1 vom 25.10.2015 (Poppenbeck)
Hinweis auf ein Anschreiben an die Bezirksregierung Münster durch den Anlieger der
Potentialzone Poppenbeck mit Datum vom 17.05 2013.
Stellungnahme bezüglich der Bedenken zur Konzentrationszone
Poppenbeck in Bezug zu:
-
Naturschutzgebiet (NSG)
-
Kiebitzvorkommen
-
Uhuvorkommen
-
Frage der Auswirkung auf den Vogelzug durch die
WEAnlagen
-
Schutz der Fledermäuse
-
Abstandsflächen Wohnbebauung
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass
der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen
wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B 2 vom 9.11.2015(Poppenbeck)
Hinweis auf den Regionalplan, der zwei Windvorrangzonen für Gemeindegebiet
Havixbeck feststellt.
Hinweis auf Übererfüllung des Anspruches, der Windenergie substantiell Raum zu
geben.
Hinweis auf Landschafts-und Anwohnerschutz für das Gebiet Poppenbeck.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass
der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen
wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B 3 vom 5.11.2015 (Poppenbeck)
Hinweis auf Landschaftsbild, Erholungsgebiet, Strukturreichtum
und Naherholung im Nierfeld und deren Beeinträchtigung durch die Windräder.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass
der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen
wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B 4 vom 3.11.2015 (Poppenbeck)
Hinweise auf Landschaftsschutz, Naturschutz in den umliegenden
Gebieten, Landschaftsbild, Biotopcharakter, Naherholung und Zweifel an der
Notwendigkeit des Standorts der WEAnlage in Poppenbeck.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass
der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen
wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B 5 vom 8.11.2015 (Poppenbeck)
Hinweise auf Rotmilan und Fledermäuse und Bedenken gegen die
Errichtung von Windkraftanlagen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass
der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen
wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B 6 vom 9.11.2015
Hinweise auf:
-
Lage der Konzentrationszone Poppenbeck im LSG
-
Nichtausweisung einer Vorrangfläche für Poppenbeck im
Regionalplan
-
Beeinflussung des Natur-und Artenschutzes für
Poppenbeck durch große Anlagen auch für außerhalb der Zone liegenden
Naturschutzgebiete.
-
Abweichung von den Zielen der Raumordnung wie Schutz
der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung
-
auf geschützte Fledermausarten
-
ausstehende Ergebnisse der ASP
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass
der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen
wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B 7 vom 10.11.2015
Hinweis auf Artenschutz. Hinweis auf Wespenbussard und Baumfalke und
Abstandsflächen zu WEA im Bereich Hohenholte. Hinweis auf fehlende Quellen der
Literatur bezüglich des Artenschutzes und der Abstandsflächen zu WEAnlagen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat greift die eingegebene Stellungnahme insofern auf, als dass
die angesprochenen Schutzgüter im Rahmen des Verfahrens tiefergehend geprüft
werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B 8 vom 8.11.2015
Hinweise auf:
-
Unvollständigkeit der Planbegründung
- Landschaftsschutz,
Biotope
- Lage der
Konzentrationsfläche zwischen Naturschutzgebieten
- Artenschutz
insbes. Fledermäuse
- Höhe der
Anlagen mit Auswirkungen auf ökologischen Nahbereich, Tourismus, und
Gastronomie
-
Landschaftsbestandteil „Parkanlage Haus Stapel“
- Nierfeld als
Zone zwischen drei Naturschutzgebieten
- Keine
Erforderlichkeit der Konzentrationszone Poppenbeck in Hinblick auf Landes- und
Regionalplanung und der substantiellen Raumgebung
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass
der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen
wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B 9 vom 11.11.2015
Hinweise zu:
-
Höhe der anvisierten WEAnlagen
- Schall,
Infraschall, Schattenschlag
- Begrenzung der
Höhe auf 150 m
- Artenschutz:
Wespenbussard, Grünspecht
- Wirtschaftlichen
Risiken eines Bürgerwindparks
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat greift die
eingegebene Stellungnahme insofern auf, als dass die angesprochenen Schutzgüter
im Rahmen des Verfahrens tiefergehend geprüft werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B 10 vom 12.11.2015
Hinweise auf
-
Beeinträchtigung
Landschaftsbild in Natrup
-
Kulturhistorisch
bedeutsamer Landschaftsteil (Denkmal) in Natrup
- Artenschutz: Uhu, Habicht, Schwarzsprecht
Beschlussvorschlag
Die Anregung, die Zone Natrup nicht darzustellen, bzw. ihre Darstellung
zunächst zurückzustellen, wird nicht aufgegriffen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B 11 vom 11.11.2015
Hinweis auf Höhe der Anlage bei möglicher nicht erlaubten Höhenüberschreitung und
Beeinträchtigung durch Schattenschlag für Hohenholte.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, die Anregung, die
Höhenbegrenzung der Windenergieanlagen erneut zu überprüfen, wird nicht
aufgegriffen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B12 vom 11.11.2015
Hinweise auf:
- Beeinträchtigung
des Landschaftsbildes in Natrup
-
Zu geringe Abstände zu Wohnbebauung
-
Auf Befeuerung der Anlagen nach dem Stand der Technik
- Schlagschatten
-
Infraschall
-
Erschließung
-
Rückbaumodalitäten
-
Gefahr der Eisbildung an den Rotoren
Beschlussvorschlag
Die Anregungen zum sicheren Betrieb von WEA beziehen sich auf nachfolgende
immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und werden deshalb von dem
Gemeinderat nicht aufgegriffen. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass der
Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B 13 vom 9.11.2015
Hinweis auf wirtschaftliche Verluste und Geräusche durch WEAnlagen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; die Anregung, die
Abstände der Zonen zur Wohnbebauung zu vergrößern, wird nicht aufgegriffen. Der
Gemeinderat weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem
weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B14 vom 9.11.2015
Hinweis auf Beeinträchtigung des Landschaftsbildes/ der Parklandschaft im
Nierfeld.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass
der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen
wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B 15 vom 12.11.2015
Hinweis auf Schattenwurf und Lautstärke der WEAnlagen. Hinweis auf Verbrauch von
Boden für die Erschließung.
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die Anregung, die Zone
Herkentrup nicht darzustellen, wird nicht aufgegriffen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B 16 vom 11.11.2015
Hinweise auf:
-
Landschaftsschutz, Beeinträchtigung des Charakters der
Landschaft
-
Artenschutz: Uhu, Sperlingskauz, Wespenbussard, Milan,
Habicht, Schwarzspecht, Fledermäuse
- Naturschutzgebiet
Baumberge, Höhe der Anlagen
-
Schallentwicklung
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die Bedenken gegen die
Potentialstudie werden zurückgewiesen. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass
der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen
wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B 17 vom 12.11.2015
Hinweis auf Nichterforderlichkeit der Potentialzone Poppenbeck, da zwei Zonen
bereits im Regionalplan ausgewiesen sind.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass
der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen
wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B 18 vom 8.11.2015
Hinweis auf Beeinträchtigung der Arbeitsstätte durch Schattenwurf und
Landschaftsschutz und die angrenzenden Naturschutzgebiete und die Frage der
Erforderlichkeit einer Potentialfläche in Poppenbeck, wenn bereits zwei weitere
bestehen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass
der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen
wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Ordnungsziffer B19 vom 8.11.2015
-
Hinweis auf bereits
zwei bestehende Zonen mit der Frage, ob die Zone in Poppenbeck erforderlich
ist.
-
Hinweis auf
Landschaftsschutz, Artenschutz (Fledermäuse) und die Nähe von
Naturschutzgebieten in Poppenbeck.
-
Hinweis auf
Windschall und -schatten mit Beeinträchtigung der Arbeitsstätte und der
Wohnräume.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass
der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen
wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltungen:
1.
Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag:
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und
der Bürger zur Kenntnis und beschließt, nach Beratung und unter
Berücksichtigung der vorstehenden Einzelempfehlungen, den Entwurf der 29.
Änderung des Flächennutzungsplanes, sachlicher Teilflächennutzungsplan
„Windenergie“ der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und dem Umweltbericht für
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die
Verwaltungsvorlage 080/2017 liegt vor.
Bau-
und Verkehrsausschuss vom 26.01.2017 TOP 8
Herr
Krotoszynski fragt, ob nicht das Vorliegen der städtebaulichen Verträge
zwischen Gemeinde und Investoren Voraussetzung sei, bevor Beschlüsse zu diesem
TOP gefasst werden. Frau Böse verneint dies.
Abstimmungsergebnis: