Sitzung: 31.01.2017 Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 013/2017
Nach Klärung von
Detailfragen, lässt Frau Schäpers darüber abstimmen, in der heutigen Sitzung
keine Beschlüsse zu den einzelnen Maßnahmen der Verwaltungsvorlage 013/2017 zu
fassen. Zunächst solle hierüber der Haupt- und Finanzausschuss in seiner
nächsten Sitzung am 08.02.2017 beraten. Der Ausschuss für Schule, Soziales,
Jugend und Sport empfiehlt weiter, die Beratungen hierüber in die nächste
Sitzungsfolge zu verschieben, wobei ein entsprechender Arbeitskreis aus
Mitgliedern der Politik, Verwaltung und der Schulen gebildet werden solle.
Die
Verwaltungsvorlage 013/2017 liegt vor.
Die
Ausschussmitglieder erhalten folgende Listen als Tischvorlage:
- Eine Prioritätenliste der
durchzuführenden Maßnahmen, welche sowohl die Förderprogramme aus dem
Kommunalinvestitionsfördergesetz als auch die der „Gute Schule 2020“
berücksichtigt;
- Eine Liste, welche nur die Maßnahmen
aus dem Kommunalinvestitionsgesetz berücksichtigt;
- Und eine Liste, welche nur die
Maßnahmen des Förderprogramms „Gute Schule“ auflistet.
Diese sind im
Ratsinformationssystem session (nur online) als Anlagen 1, 2 und 3 zum Protokoll eingestellt.
Frau Böse
erläutert, dass keine Veränderungen bei den Maßnahmen vorgenommen worden seien.
Frau Schäpers
schlägt vor, in dieser Sitzungsfolge keine Beschlüsse über die vorliegende
Verwaltungsvorlage und die darin vorgeschlagenen einzelnen Maßnahmen zu
treffen. Stattdessen solle ein Arbeitskreis gebildet werden, der sich mit den
Inhalten des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ befassen und auch die Wünsche
der Schulen berücksichtigen möge. Hierauf solle eine neue Verwaltungsvorlage
zur Beratung in der nächsten Sitzungsfolge vorgelegt werden.
Frau Sommer
plädiert dafür, dass der bereits erarbeitete Masterplan nicht durch das
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ersetzt werden solle. Dem schließt sich Herr
Dr. Habbel an und bittet darüber hinaus um ergänzende Detailinformationen.
Abstimmungsergebnis: