Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Anwohnerbeteiligung zum Endausbau der Straßen im Baugebiet „Wohnpark Habichtsbach“ zur Kenntnis.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit und auf der Grundlage der notwendigen Erschließungsfunktion soll die Haupteinfahrtsstraße in das Baugebiet im Separationsprinzip (Trennung Fahrbahn sowie Geh- und Radweg) mit Tempo 30 gestaltet werden.

Die Verbreiterung des Geh- Radweges auf 2,50 m zu Lasten des Grünstreifens auf der anderen Straßenseite ist möglich. Die Kurven-/Einmündungsbereiche der Erschließungsstraße zum Betriebshof des neuen Friedhofs sollen asphaltiert werden.

 

einstimmig beschlossen

 

Ab der Mittelinsel, in Höhe der Grundstücke Am Habichtsbach 25 und 76 soll die Straße

ebenfalls wie die Hauptzufahrtsstraße mit Tempo 30 gestaltet werden.

 

23 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Ergänzend wird empfohlen, dass die Gehwegbereiche niveaugleich ausgebaut und farblich abgesetzt werden. Die technische und gestalterische Ausführung ist dem Bau- und Verkehrsausschuss vorzustellen.

 

24 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 


Die Verwaltungsvorlage 100/2011 liegt vor.

 

Zunächst erläutert Frau Böse, dass der Geh- und Radweg entlang der Straße Am Habichtsbach auf 2,50 m verbreitert werden kann. Der Grünstreifen auf der anderen Straßenseite wird dadurch allerdings verkleinert. Der Eigentümer ist mit dieser Maßnahme einverstanden.

Die Erschließungsstraße zum Betriebshof des neuen Friedhofs soll in den Kurven-/Einmündungsbereichen asphaltiert werden, um eine Beschädigung durch schwere Fahrzeuge möglichst gering zu halten.

 

Herr Geschwinder von der CDU-Fraktion regt an, den Geh- und Radweg für die Stichstraße, die ab der Mittelinsel in östlicher Richtung verläuft farblich abzutrennen. Über die technische und gestalterische Ausführung soll im Bau- und Verkehrsausschuss berichtet werden.