Der Gemeinderat beschließt die in der Verwaltungsvorlage Nr. 093/2011 beschriebene Satzung über die Aufhebung der Zweckbindung von Interessentengrundstücken.
Die Verwaltungsvorlage 93/2011 liegt vor.
Bürgermeister Gromöller weist darauf hin, dass es im Protokoll des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2011, TOP 8, korrekt heißen muss: Die Verkaufserlöse werden der Interessentenkasse zugeführt.