Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1, Enthaltungen: 3

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ im Verfahren gem. § 13 a BauGB, mit dem Ziel, ca. die Hälfte der bisherigen Spielplatzfläche umzuwandeln in Gemeinbedarfsfläche für den Kindergarten.

Der Bereich des Plangebietes ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 088/2011 anliegenden Planausschnitt, der Bestandteil des Beschlusses ist, umrandet dargestellt.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 88/2011 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss, 22.09.2011, Top 11

Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport, 27.09.2011, Top 11

 

Frau Bergmoser von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen berichtet, dass die Anlieger des Spielplatzes keine Teilung wünschen. Sie schlägt vor, den Spielplatz mit Toren abzugrenzen, so dass das Gelände vormittags für die Kindertagesstätte genutzt werden kann und nachmittags für die Öffentlichkeit zugänglich ist.

Frau Schäpers von der SPD-Fraktion hält die Teilung des Spielplatzes für richtig. Ausschlaggebend für eine intensive Nutzung der Spielplätze sei eine gute Ausstattung.

Bürgermeister Gromöller betont, dass nicht alle der zahlreichen Spielplätze im Flothfeld umgenutzt werden sollen. Frau Böse weist darauf hin, dass mit dem Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes noch keine Entscheidung über den Inhalt getroffen wird.