Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die nachstehende Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ hinsichtlich der Gestaltungsfestsetzungen entlang der Münsterstraße.

 

Die zwischen den Straßenbegrenzungslinien und den vorderen Baugrenzen liegenden Flächen müssen zur Straße und zu den Nachbarn hin bei Errichtung einer „festen“ Einfriedigung einen Mindestabstand von 1,50 m zur Grundstücksgrenze einhalten, der mit bodenständigen Gehölzen vollständig zu begrünen ist. Dieser Abstand muss eingehalten werden, um die Anlage einer zweireihig versetzten Heckenbepflanzung zu ermöglichen, die eine visuelle Abschirmung der dahinter liegenden Sichtschutzwand gewährleistet. Als Pflanzmaterial sind bodenständige Gehölze – vorzugsweise Rotbuchen – zu verwenden.

 

Für die Wandgestaltung sind Materialien aus naturbelassenem Holz, Ziegelmauerwerk, Gabionen und Natursteinmauern mit einer maximalen Höhe von 2,00 m zulässig.


Die Verwaltungsvorlage 86/2011 liegt vor.

 

Bau- und Verkehrsausschuss, 22.09.2011, Top 13