Die Verwaltung soll überprüfen, ob und wann eine evtl. Verjährung bzgl. der Anliegerbescheide erfolgt.

 

Antwort der Verwaltung:

Eine Beantwortung der Frage erfolgt im Protokoll.

 

 

Nachtrag der Verwaltung:

Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre. Sie beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem das Bauprogramm vollständig erfüllt wurde. Der vom Rat beschlossene Ausbauplan wurde mit der Fertigstellung der Bepflanzung im Jahr 2013 erfüllt. Die Verjährungsfrist beginnt somit am 01.01.2014 und endet am 31.12.2017.

 

 

 

Nach Ende des öffentlichen Teils wird die Sitzung von 20:30 Uhr bis 20:40 Uhr unterbrochen.