Sitzung: 30.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Die
Verwaltung soll überprüfen, ob und wann eine evtl. Verjährung bzgl. der
Anliegerbescheide erfolgt.
Antwort der Verwaltung:
Eine
Beantwortung der Frage erfolgt im Protokoll.
Nachtrag der Verwaltung:
Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre. Sie beginnt nach
Ablauf des Jahres, in dem das Bauprogramm vollständig erfüllt wurde. Der vom
Rat beschlossene Ausbauplan wurde mit der Fertigstellung der Bepflanzung im
Jahr 2013 erfüllt. Die Verjährungsfrist beginnt somit am 01.01.2014 und endet
am 31.12.2017.
Nach Ende des
öffentlichen Teils wird die Sitzung von 20:30 Uhr bis 20:40 Uhr unterbrochen.