Der Arbeitskreis „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ hat am 3.11.2016 auf der Grundlage der bis dahin durchgeführten Informationsveranstaltungen bzw. Befragungen erste Ergebnisse in Form eines Antrages an den Gemeinderat gerichtet. Die Mitglieder des Arbeitskreises bitten um Berücksichtigung des Antrages mit den sechs aufgeführten Einzelpunkten in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport sowie des Rates. Auf Grund der Kurzfristigkeit des Antrages vor den anstehenden Ausschusssitzungen und der Ratssitzung am 8.12.2016, ist die Vorlage und Beratung des Antrages für die erste Sitzungsfolge im neuen Jahr vorgesehen. Dennoch wird schon jetzt zu den einzelnen Punkten des Antrages, sofern möglich, Stellung genommen. (Der Antrag des Arbeitskreises befindet sich in der Anlage 2 zu dieser Bekanntmachung)

 

Zu 1.

 

Für die Ermittlung der Bedarfszahlen bezüglich der Versorgung der Eltern und Kinder mit Plätzen in den Kindertageseinrichtungen ist das Jugendamt des Kreises Coesfeld zuständig. Neben der grundsätzlichen Planung, unter der Berücksichtigung der demografischen und der räumlichen Entwicklung in Havixbeck, finden mindestens zwei Trägergespräche um den Zeitpunkt der Anmeldungen bzw. Zusagen statt. In enger Abstimmung mit allen Beteiligten wird dafür Sorge getragen, dass ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, was bisher auch immer möglich war. Für das Kita-Jahr 2017/2018 hat das Kreisjugendamt seine vorläufige Bedarfsplanung im Rahmen des 1. Trägergespräches am 3.11.2016 vorgestellt. Dabei wurde als Planungsgrundlage von Überbelegungen der Gruppen abgesehen. Ob dies so aufrechterhalten werden kann, wird die weitere Entwicklung zeigen. Nunmehr bleibt abzuwarten, wie sich die tatsächlichen Anmeldezahlen im Hinblick auf die Prognosezahlen darstellen.

 

 

Zu 2.

 

Bezüglich der Randzeitenbetreuung führt der Kreis noch in diesem Jahr eine Elternbefragung im Bereich der Kindertagesstätten durch, um Bedarfe außerhalb der üblichen Betreuungszeiten zu ermitteln. Bereits zwei Kindertagesstätten im Kreis testen das Modell der Öffnungszeit von 6:00 bis 20:00 Uhr. Ich gehe davon aus, dass in der ersten Jahreshälfte 2017 Ergebnisse hierzu an die Kommunen übermittelt werden.

 

Frau Volpert-Bertling weist daraufhin, dass sich die Befragung auch auf die Eltern von Erstklässlern bezieht.

Dies wird im Protokoll ergänzt.

 

 

Zu 3.

 

Bereits in der letzten Sitzung der Steuerungsgruppe der OGS wurde das Thema des gebundenen Ganztags angesprochen. Die Verwaltung prüft daher gerade die Voraussetzungen für einen gebundenen oder teilweise gebundenen Ganztag. Rechtlich betrachtet liegt bei einer solchen Änderung einer Schulformänderung unter Beachtung der Beteiligungsanforderungen vor, d.h. es ist ein intensiver Beteiligungsprozess der Eltern und der Politik erforderlich, damit die möglicherweise eingeschränkten Wahlmöglichkeiten der Eltern im breiten Konsens begleitet werden. Erwartungsgemäß handelt es sich dabei um einen längeren Prozess bei Berücksichtigung der vorliegenden Interessen und Umsetzungsmöglichkeiten.

 

 

Zu 4.

 

1. Unterpunkt:

Eine Ferien-Betreuung in der Grundschule wird für die in der OGS angemeldeten Kinder sichergestellt. Die „Tonni Kids“ betreuen ebenso während der Ferienzeiten. Wie hoch der Ferienbetreuungsbedarf für die noch verbleibenden Grundschulkinder ist, wird durch Nachfrage bei der OGS und „Tonni-Kids“ ermittelt, da davon auszugehen ist, dass die Eltern dort anfragen. Auch der Fragebogen für die Kindertageseinrichtungen beschäftigt sich mit dem Thema Ferienbetreuung, was teilweise Rückschlüsse für den Primarbereich zulässt. Ein Betreuungsbedarf von Schulkindern der Sekundarstufe I (5. und 6. Klasse) ist bisher noch nicht an die Gemeinde herangetragen worden. Die Verwaltung wird hierzu Informationen bei der Anne-Frank-Gesamtschule einholen.

 

2. Unterpunkt

Eine Gewichtung einer 45-Stunden–Betreuung im Rahmen des Kriterienkataloges hat es bereits gegeben. Der Träger der OGS hat nunmehr den Umfang der Berufstätigkeit der Eltern in den Focus gestellt.

 

 

Zu 5.

 

Hierzu liegt den zuständigen Ausschüssen bzw. dem Rat eine Verwaltungsvorlage (111/2016) zur Entscheidung vor.

 

 

Zu 6.

 

Die OGS befindet sich in der Trägerschaft eines freien Trägers, dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. Die Erstellung eines Kriterienkataloges zur Entscheidung von Aufnahmen bei Überhanganmeldungen liegt in der Zuständigkeit des Trägers. In der Steuerungsgruppe stellt der Caritasverband diesen Katalog vor und stellt das Einvernehmen der Schulleitung und der Schulträgerin her. Eine grundsätzliche Verpflichtung zu einem gemeinsam abgestimmten Kriterienkatalog gibt es nicht. Laut gemeinsam vereinbarter Leistungsbeschreibung entscheidet die Steuerungsgruppe an Hand des Kriterienkataloges dann einvernehmlich über die Aufnahme der Kinder. Die Verwaltung wird auf den Träger zugehen und um eine im Sinne des Antrages geäußerte Zusammenarbeit bitten.

Der Ausschuss wird über den aktuellen Kriterienkatalog informiert.