Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt die in der Verwaltungsvorlage Nr. 093/2011 beschriebene Satzung über die Aufhebung der Zweckbindung von Interessentengrundstücken.
Auf Nachfrage teilt Herr Gromöller mit, dass die Erlöse später an die Interessenten zurückgeführt werden.