Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die nachstehende Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ hinsichtlich der Gestaltungsfestsetzungen entlang der Münsterstrasse.

 

Die zwischen den Straßenbegrenzungslinien und den vorderen Baugrenzen liegenden Flächen müssen zur Straße und zu den Nachbarn hin bei Errichtung einer „festen“ Einfriedigung einen Mindestabstand von 1,50 m zur Grundstücksgrenze einhalten, der mit bodenständigen Gehölzen vollständig zu begrünen ist. Dieser Abstand muss eingehalten werden, um die Anlage einer zweireihig versetzten Heckenbepflanzung zu ermöglichen, die eine visuelle Abschirmung der dahinter liegenden Sichtschutzwand gewährleistet. Als Pflanzmaterial sind bodenständige Gehölze – vorzugsweise Rotbuchen – zu verwenden.

 

Für die Wandgestaltung sind Materialien aus naturbelassenem Holz, Ziegelmauerwerk, Gabionen und Natursteinmauern mit einer maximalen Höhe von 2,00 m zulässig.“


Die Verwaltungsvorlage 86/2011 liegt vor.

 

Ein Anwohner der Münsterstraße äußert seinen Unmut über den festgelegten Mindestabstand der Einfriedigung von 1,50m zur Grundstücksgrenze und die Einschränkung bei der Auswahl der Gehölze.

Die Verwaltung teilt mit, dass der betroffene Grundstückseigentümer an dem Verfahren beteiligt war und von seiner Seite keine Einwände gemacht wurden.