Sitzung: 08.12.2016 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 111/2016
Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zunächst für
das Jahr 2017 und ausschließlich für neue Fälle, bei einem Abfalltonnenwechsel
auf Antrag einen Betrag in Höhe von 32, 78 € zu erstatten. Hinsichtlich des
Nachweises des bestehenden Bedarfes wird dieser für Windelkinder anerkannt,
wenn laut Melderegister mindestens 1 Kind unter 3 Jahren zum Haushalt gehört.
Der Nachweis für Erwachsene mit Windelbedarf soll zunächst durch Erklärung des
Antragstellers, für wen konkret im Haushalt der Mehrbedarf besteht, geführt
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig im Herbst 2017 über die
Anzahl der Fälle und die Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung zu
berichten, damit ggfls. für die Folgejahre diese Entscheidung bestätigt bzw.
geändert werden kann.
Die
Verwaltungsvorlage 111/2016 liegt vor.
Ausschuss
für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 22.11.2016 TOP 7
Haupt-
und Finanzausschuss vom 30.11.2016 TOP 11
Seitens
der Verwaltung wird Folgendes aufgeführt:
Auf Wunsch des Haupt-
und Finanzausschusses hat sich die Verwaltung bei der Stadt Bergkamen nach der
dort geübten Praxis in Verbindung mit einer Windeltonne erkundigt. Hierzu kann
folgendes mitgeteilt werden:
Die Stadt Bergkamen (genau: EntsorgungsBetriebBergkamen) hat seit dem Jahr
2007 ein System zur bezuschussten Entsorgung von Windeln.
„In der Regel stellt der Entsorgungs-Betrieb den nächst größeren Restabfallbehälter
zur Verfügung. Das zusätzliche Volumen wird mit einer um 50 % ermäßigten Gebühr
berechnet.“
Herr Heinemann vom Entsorgungs-Betrieb erklärte auf Anfrage, dass in den 9
Jahren seit der Einführung des Systems
- insgesamt ca. 1.000 Restmülltonnen bezuschusst wurden
- Restmüllgefäße in den Größen 60 , 80, 120 und 240 l vorgehalten
werden; bezuschusst wird max. das doppelte Volumen wie bisher
- es werden lediglich Haushalte mit Windelkindern (geforderter
Nachweis: Kopie Geburtskurkunde) berücksichtigt; einen Zuschuss für andere
Haushalte gibt es nicht
Zum Vergleich: Die Stadt Bergkamen hat ca. 15.000 Restmüllgefäße im
Stadtgebiet, während in Havixbeck ca. 3.500 Gefäße vorgehalten werden.
Mit dem Antrag soll erreicht werden, dass sich die Gemeinde Havixbeck
entsprechend ihrem Leitbild als familienfreundliche Kommune darstellt. Aktuell
ist der Umfang für Mehrbedarf an Restmüllvolumen aufgrund von Kleinkindern bzw.
inkontinenten Erwachsenen lediglich grob zu schätzen. Sollte es zu einer Bezuschussung
der Mehrgebühren kommen (wobei m. E. Konsens darüber besteht, dass die
Umtauschgebühr beim Antragsteller verbleibt) sollte bei der Umsetzung eine
möglichst einfache Handhabung sowohl für die Antragsteller als auch für die
Gemeinde im Vordergrund stehen. Darüber hinaus sollte zum Sammeln von
Erfahrungen dieses Angebot zunächst nur für das Jahr 2017 gemacht werden (und
zwar in Verbindung mit einem tatsächlich stattfindenden Tonnentausch), damit
aufgrund der dann gewonnen Erkenntnisse rechtzeitig für das Jahr 2018 die
politischen Weichenstellungen erfolgen können. Im Übrigen sollte die Verwaltung
im vorgegebenen Rahmen die Möglichkeit erhalten, im Sinne der Regelung
Einzelfallentscheidungen zu treffen, da eine Regelung für „alle denkbaren
Fälle“ vorab nicht realistisch ist.
Auf der Grundlage der bisherigen politischen
Beratungen sowie der vorliegenden Verwaltungsvorlage Nr. 111/2016 wird seitens
der Verwaltung folgender Beschlussvorschlag gemacht:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zunächst für
das Jahr 2017 und ausschließlich für neue Fälle, bei einem Abfalltonnenwechsel
auf Antrag der Anschlussnehmer die Hälfte des Gebührenerhöhungsbetrages für das
nächst größere Restmüllgefäß zu erstatten. Hinsichtlich des Nachweises des
bestehenden Bedarfes wird dieser für Windelkinder anerkannt, wenn laut
Melderegister mindestens 1 Kind unter 3 Jahren zum Haushalt gehört. Der
Nachweis für Erwachsene mit Windelbedarf soll zunächst durch Erklärung des
Antragstellers, für wen konkret im Haushalt der Mehrbedarf besteht, geführt
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig im Herbst 2017 über die
Anzahl der Fälle und die Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung zu
berichten, damit ggfls. für die Folgejahre diese Entscheidung bestätigt bzw.
geändert werden kann.
Hierdurch
könne ein positives Signal an junge Familien und ältere Bürger gesandt werden.
Die
SPD-Fraktion unterstützt den Vorschlag der Verwaltung.
Herr
Dr. Höfener von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hingegen weist daraufhin,
dass ein Gesamtkonzept über alle vom Arbeitskreis Familie und Beruf gestellten
Anträge erarbeitet hätte werden sollen, worüber der Rat dann befinden hätte
können.
Da
in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.11.2016 seitens des
Kämmerers Herrn Wilke auf den großen Verwaltungsaufwand hinsichtlich einer
Bezuschussung beim Wechsel auf eine nächstgrößere Restmülltonne hingewiesen
wurde, schlägt Herr Hense vor, auf Antrag eine pauschale Bezuschussung in Höhe
von 20 € zu beschließen. Herr Messing ergänzt, dass auch die Umtauschgebühr
durch die Gemeinde übernommen werden sollte. Hierdurch werde die
Familienfreundlichkeit der Gemeinde hervorgehoben.
Frau
Böse führt aus, dass der Zuschussbetrag pauschal somit 32, 78 € betragen werde,
und zwar 20 € zuzüglich 12,78 € als Erstattung der aktuellen Umtauschgebühr.
Herr
Gromöller weist daraufhin, dass die Gemeinde Havixbeck durch ihre zahlreichen
Angebote – wie die gute Kinderbetreuung, Schulen und Sportanlagen – bereits
ihre Familienfreundlichkeit unter Beweis stelle. In Anbetracht der angespannten
Haushaltslage, rät er von einer Einführung der Windeltonne ab.
Sodann
erfolgt die Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis: